Leseranwalt

anton.sahlender@mainpost.de
Leseranwalt
    
publiziert: 22.01.2012 17:52 Uhr
aktualisiert: 05.02.2012 18:30 Uhr
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Auch wenn Leser mal Klartext schreiben, müssen Tatsachen nachweislich wahr und richtig sein

Die Diskussionsfreudigkeit der Leser hat mit dem Angebot an Kommunikationswegen zugenommen. Auch die Angriffslust ist darüber gewachsen. Die bringt Salz in die Suppe. Und wo besser könnte man öffentlich seine Meinung oder seinen Unmut loswerden, als in seiner Tageszeitung? Klar, das geht auch im Internet, wo die Zeitungen ebenfalls Diskussionsforen anbieten. Dennoch, traditionell mehr Gewicht besitzen für Leser gedruckte Worte. Und die verbreitet die Redaktion, wenn das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, sogar zusätzlich im Netz, hier auf mainpost.de.

Wenn jemand aus seinem Herzen keine Mördergrube macht und Klartext schreibt, birgt das freilich Gefahren in sich. Auf die gehe ich vorbeugend ein. Denn Briefschreiber müssen wissen, dass auch sie als Urheber für den Inhalt ihrer Zuschriften haften – neben der Redaktion.

Die Verbreitung in der Zeitung, die verantwortet die Redaktion. Deshalb achtet sie – auch im Interesse der Brief-Einsender – streng auf Einhaltung von Grenzen. Das gehört zu ihren Sorgfaltspflichten und bedeutet, dass nachweislich Falsches auch in Meinungsbeiträgen nicht als Tatsache behauptet werden darf, dass niemand beleidigt oder in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt werden darf.

Das Presserecht gestattet es Personen, die ihre Rechte durch Lesermeinungen verletzt sehen, sich zusätzlich bei den Urhebern schadlos zu halten und äußerungsrechtlich gegen sie vorzugehen. Auf die können teure rechtliche Auseinandersetzungen zukommen. Eine solche haben wir in diesen Tagen in einem Vermittlungsgespräch gerade noch abgewendet, für den Briefschreiber und die Zeitung. Auch wir hatten zuvor in der Redaktion nicht genug aufgepasst und Behauptungen unbewiesener Tatsachen übersehen, die eine Person schwer belasten. Das hat mich zu diesen Zeilen veranlasst.

Ich will Briefautoren nicht abschrecken, sondern ihnen helfen. Beachten Sie also: Im Zustand gerechten Zorns besser nicht losschreiben. Mit Abstand und klarem Kopf fällt es leichter, nur das zu behaupten, was wahr oder richtig ist, was nachweislich Tatsache ist. Unterstellen Sie niemand kriminelles Handeln, wenn es dafür keine rechtskräftige Verurteilung gibt. Außerdem: Namen von Personen, die nicht im Lichte der Öffentlichkeit wirken, haben in Briefen nichts zu suchen.

In 99,9 Prozent der Fälle können Sie sich darauf verlassen, dass die Redaktion nichts verbreitet, was nicht in die Öffentlichkeit darf. Vielleicht tragen diese Zeilen dazu bei, dass es zu den 0,1 Prozent auch nicht mehr kommen kann.

    
    

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»Alle 19 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

werntal (70 Kommentare) am 24.01.2012 17:06

Rechtschreibung

Beim Lesen der Kommentare ärgere ich mich jedesmal, wenn als Antwort auf einen Kommentar oberlehrerhaft die Schreibfehler angekreidet werden! Solange ich den Inhalt eines Kommentars erfassen kann, sind mir grammatikale Fehler und Dialektausdrücke völlig egal. Manchmal ist ein "kräftiges Wort" sinnvoller als hochgestochene Texte. Für meinen Teil verwende ich heute noch die Rechtschreibung,die ich in der Volkschule vor einem halben Jahrhundert gelernt habe, auch wenn inzwischen schon einige Rechtschreibreformen ins Land gegangen sind!
(1)
mdeeg (778 Kommentare) am 24.01.2012 13:52

Vielleicht schreibt die Zeitung mal "Klartext"!

Sie meinten, man hätte "in der Redaktion nicht genug aufgepasst und Behauptungen unbewiesener Tatsachen übersehen, die eine Person schwer belasten".

Das weckt natürlich Interesse, da ich keinesfalls die Ansicht teile, dass es sich hierbei
um singuläre Ausnahmen handelt. Es scheint auch eine Rolle zu spielen, wer eine Person unberechtigt "belastet"....

Sie schreiben weiter:
"In 99,9 Prozent der Fälle können Sie sich darauf verlassen, dass die Redaktion nichts verbreitet, was nicht in die Öffentlichkeit darf. Vielleicht tragen diese Zeilen dazu bei, dass es zu den 0,1 Prozent auch nicht mehr kommen kann."

Ich gehöre auch zu den "0,1 Prozent"! Es wurden nicht nur "unbewiesene Tatsachen" behauptet, ohne dass dies bis heute geklärt ist, es sind bis heute falsche Tatsachen unkorrigiert im Netz!

Der Sachverhalt ist nun am 02. Januar 2012 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingegangen, u.a. wegen Verstoß gegen Art. 10 EMRK (die vielzitierte Freiheit der Meinungsäußerung)i, was erst Anlass der von Ihrer Zeitung begangenen Persönlichkeitsverletzung war!

Dass ich als Leser keine "unbewiesenen Tatsachen" behaupte, davon können Sie allerdings zu 100 Prozent ausgehen!
(0)
jhaugpeichl (66 Kommentare) am 24.01.2012 15:42

@mdeeg





Zitat von mdeeg

Es wurden nicht nur "unbewiesene Tatsachen" behauptet, ohne dass dies bis heute geklärt ist, es sind bis heute falsche Tatsachen unkorrigiert im Netz!



Bitte teilen Sie uns Einzelheiten mit, damit wir darauf reagieren können. Danke.
Multimedia-Redaktion
mainpost.de
97084 Würzburg
red.online(at)mainpost.de
(0)
glaubt-nicht-alles (210 Kommentare) am 24.01.2012 06:24

o.k, o.k,

... sollen ja auch nicht SIE selbst machen; Und: Ich habe halt gerade dieses Beispiel gefunden, weil im Falle "Guttenberg" mehrere ähnlich Sprüche getätigt wurden, die ich jetzt auch nicht alle gesucht habe. Vorschlag: Dieses Thema (und auch die mehr als 250 Kommentare im Zusammenhang mit der kath. Kirche) doch noch mal nach den "Netiquette-Regeln" durchsehen (lassen)?! Ich aber nur MEIN VORSCHLAG grinsen
(0)
glaubt-nicht-alles (210 Kommentare) am 24.01.2012 06:30

Klarstellung

"0.k, o.k." ist als Antwort auf antonsah von 17:55 zu sehen, sorry
(0)
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