aktualisiert: 01.02.2012 19:31 Uhr
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WÜRZBURG
Sechs Monate Sperre für Ricardo Borba
Kickers-Spieler wegen Tätlichkeit bestraft
Das Sportgericht der Bayernliga hat Ricardo Borba vom Fußball-Landesligisten FC Würzburger Kickers für sechs Monate bis 18. Juni 2012 gesperrt. Zudem sprachen die Sportrichter um Heinz Ferber (Nürnberg) eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro aus, auch 50 Euro Verfahrenskosten müssen die Kickers tragen. Auf eine detaillierte Urteilsbegründung wie sonst üblich hat das Sportgericht verzichtet. „In diesem Fall sind wir dem Wunsch der Kickers nachgekommen, keine ausführliche Begründung zu veröffentlichen. Wir haben es bei einer Kurzbegründung mit der Nennung der für das Urteil relevanten Paragrafen belassen, auch weil die Kickers die Vorwürfe weitgehend eingeräumt haben“, sagte Ferber auf Nachfrage, unterstrich aber dass „Paragraf 68 (2) ohnehin nur bei einem Grund Anwendung findet. Und das ist eine Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter.“ Borba hatte bei einem Hallenturnier in Bad Königshofen am 16. Dezember 2011 den Referee nach Spielende tätlich angegangen (wir berichteten).
Da das Turnier in Baden-Württemberg stattgefunden hatte, musste die Meldung des Schiedsrichters erst vom Badischen Fußball-Verband angefordert werden. „In Bezug auf seine erste Meldung hat der Schiedsrichter den Vorfall nicht mehr ganz so drastisch geschildert“, begründet Ferber die „am unteren Rand des Strafmaßes“ ausgesprochene Sperre für den 28 Jahre alten Brasilianer. Informationen dieser Zeitung zufolge war im ersten Bericht noch von einem Faustschlag die Rede, was der Unparteiische später abmilderte. Borba soll den Schiedsrichter an der Schulter angegangen haben.
Die Kickers werden die Strafe akzeptieren. „Dieser Vorfall ist nicht zu entschuldigen. Das weiß Ricardo Borba auch selbst. Er bedauert das alles sehr“, sagt Vorstandsvorsitzender Michael Schlagbauer. Wie die fußballerische Zukunft des 28-Jährigen aussieht, darüber werde man sich in den kommenden Wochen unterhalten. „Er besitzt einen leistungsbezogenen Vertrag bei uns. Die Sperre trifft ihn also bereits auch finanziell. Trotzdem werden wir auch über vereinsinterne Konsequenzen reden müssen“, so Schlagbauer.
Der Paragraf 68 (2)
Ricardo Borba wurde gemäß Paragraf 68 (2) der Rechts- und Verfahrensordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) bestraft:
„Begeht ein Spieler eine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter oder einen Schiedsrichterassistenten, so ist er mit einer Sperre von sechs Monaten bis zu zwei Jahren (bei Junioren: bis zu einem Jahr), in leichteren Fällen mit einer Sperre von mindestens acht Wochen zu belegen. In besonders schweren Fällen ist auf Ausschluss zu erkennen.“
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Die neuesten Kommentare
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Azathoth (215 Kommentare) am 01.02.2012 20:03
KarnevalHaben die Kickers eigentlich auch eine Karnevalsabteilung? ach ja stimmt, da sind der Vorstand und die Sportlichen Leiter und was weiß ich, was die noch so haben drin. Einfach nur noch lächerlich dieses Getue. |
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