publiziert: 29.06.2010 15:21 Uhr
aktualisiert: 29.06.2010 15:22 Uhr
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Damit Bello nicht zu einer Bombe wird

Tiere müssen bei Autofahrten gesichert werden – Bei Verstößen drohen Bußgeld und drei Punkte in Flensburg
  • Keine Käfighaltung: Dieser Hund sitzt in einer Tiertransportbox, was ihm und anderen Autoinsassen im Falle eines Unfalls das Leben retten kann.
    Foto: DPA
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(dpa/tmn) Tiere gelten laut Straßenverkehrsordnung als Ladung und müssen bei Autofahrten entsprechen gesichert werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld bis 75 Euro und drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Außerdem warnt der ADAC Südbayern in München vor einem hohen Verletzungsrisiko für Hund und Halter: Kommt es zu einem Unfall, können ungesicherte Tiere mit dem vielfachen des Körpergewichts durch den Wagen geschleudert und zu lebensgefährlichen Geschossen werden – Bello als Bombe. Katzen und Hunde sind am besten in Transportboxen aufgehoben. Kleinere Modelle lassen sich gut im Fußraum hinter den Vordersitzen platzieren. Größere Boxen stehen im Laderaum von Kombis, Schräghecklimousinen, Vans und Geländewagen sicher.

Für Hunde gibt es auch spezielle Gurtsysteme, die über Kopf und Brustkorb des Tieres gestülpt und an den Gurtschlössern des Autos befestigt werden. So können die Vierbeiner ohne Transportkiste auf der Rückbank mitreisen. Laut ADAC bieten allerdings nur Geschirre mit Metallverschlüssen einen ausreichenden Schutz. Welche Gefahr von ungesicherten Tieren im Wagen ausgeht, haben Crashtests im ADAC Technikzentrum in Landsberg am Lech gezeigt.

Bei einem Frontalaufprall mit 50 km/h flog ein Hunde-Dummy von der Hutablage mit dem 30-fachen seines Körpergewichts durchs Auto. Ein 20 Kilogramm schweres Tier würde folglich mit 600 Kilogramm Aufprallgewicht gegen Fahrzeuginsassen oder die Windschutzscheibe prallen. Bei Autoreisen ins Ausland müssen Tierhalter weitere Reisevorschriften beachten.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn weist darauf hin, dass jedes Tier einen Heimtierausweis benötigt, den der Tierarzt ausstellt. Darin muss für Hunde und Katzen eine gültige Tollwut-Schutzimpfung vermerkt sein. Laut ADAC darf bei der Ausreise die letzte Impfauffrischung nicht älter als zwölf Monate sein und muss mindestens 21 Tage zurückliegen.

Hunde dürfen außerdem nicht ohne Mikrochip oder gut lesbare Tätowierung das Land verlassen. Für Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen und Finnland gelten dem ZDK zufolge zusätzliche Einreisebestimmungen: Dort wird als Nachweis für die Tollwut-Impfung sowie die Behandlung gegen Zecken und Würmer eine Blutprobe verlangt.

    
    

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