aktualisiert: 04.02.2010 15:37 Uhr
Text
Text
Netz-Welt: Abmahnung gilt auch per E-Mail
Urteil zwingt Empfänger zu erhöhter Aufmerksamkeit
Abmahnungen können grundsätzlich auch per E-Mail verschickt werden. Das hat das Hamburger Landgericht in einem Urteil festgelegt (Aktenzeichen: 312 O 142/09). Das bedeutet im Alltag: Selbst wenn die digitale Post beim Empfänger in den Sicherheitsschranken (Firewall, Spamfilter) seines Mailprogramms hängen bleibt, gilt die Abmahnung als zugestellt.
Das schon im Juli 2009 gefasste Urteil wurde erst jetzt bekannt und prompt von Internet-Branchendiensten wie golem.de weiterverbreitet. Dem Urteil zufolge müssen Abmahnungen nicht zwingend in schriftlicher Form verschickt werden. Sie gelten auch als zugestellt, wenn der Adressat angibt, die E-Mail nicht erhalten zu haben.
In Fachkreisen wird das Urteil als praxisfern kritisiert. Denn es zwingt alle, die ein Mail-Konto haben, die Filter ständig auf wichtige Mails zu überprüfen.
Weitere Tipps rund ums Internet: www.mainpost.de/multimedia
Diesen Artikel
Die neuesten Kommentare
Multimedia-Lexikon
Wir erklären Ihnen die wichtigsten Begriffe aus der digitalen Welt. »mehr

Wetter