aktualisiert: 05.03.2010 19:04 Uhr
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So ist's Recht: Grundstücksteilung muss genehmigt werden
Wer ein Grundstück teilen möchte, darf nicht einfach einen Zaun über das Terrain ziehen. Eine Grundstücksteilung ist ein amtlicher Vorgang und entsprechend gesetzlich geregelt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin. Zunächst muss der Besitzer beim Bauamt erfragen, ob die Teilung genehmigungsfähig ist und prüfen, ob die Grundstückhälften sinnvoll bebaut werden können. Darf der Boden geteilt werden, muss das Vermessungsamt die beiden neu entstandenen Grundstücke einmessen. Anschließend werden die Vermessungsergebnisse vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Kleine Unebeneinheiten im Teppich sind kein Mangel
Geringfügige Unebenheiten eines Teppichbodens berechtigen nicht zur Kürzung eines Handwerkerlohns. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, über das die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ (Heft 1/2010) berichtet. Nach Ansicht des Gerichts liegt kein Mangel vor, wenn eine Unebenheit zwar gemessen werden kann, die Nutzung des Teppichbodens dadurch aber in keiner Weise beeinträchtigt ist.
Az.: 7 U 120/08
Verunreinigtes Streugut ist Sondermüll
Wenn Eis und Schnee weggetaut sind, türmen sich oft Berge von Streugut auf den Gehwegen. Verunreinigtes Streugut darf allerdings nicht einfach in den Hausmüll wandern. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Streugut, das mit Zigarettenkippen, Hundekot oder Chemikalien verschmutzt ist, müsse auf dem Recyclinghof als Sondermüll entsorgt werden. Wer für die Beseitigung des Streuguts sorgen muss, ist in jeder Gemeinde und Stadt unterschiedlich geregelt.
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