publiziert: 01.08.2010 19:52 Uhr
aktualisiert: 04.08.2010 07:39 Uhr
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Journalisten schreiben über "mutmaßliche Täter"

Ich kann das Wort 'mutmaßlich', das bei Beschreibungen von Straftaten immer wieder stereotyp ohne sprachliche Abwechslung auftaucht, nicht mehr hören, ohne dass mein Blutdruck steigt!“ Handschriftlich lässt das ein Leser aus Wiesentheid die Redaktion wissen. Gerne versuche ich etwas zu seiner Gesunderhaltung beizutragen, fährt der doch mit beängstigendem Hochdruck fort, „vielleicht meinen Sie mit 'mutmaßlich', dass das Gericht die Täterschaft noch nicht offiziell festgestellt hat? Das ist doch Unsinn! Das Strafmaß ist noch nicht festgestellt, die Täterschaft steht fest.“

Er irrt. Ich verstehe aber, warum. Denn auch Journalisten sind gelegentlich versucht, vom Täter zu schreiben, wenn die Beweislage bei einer Gerichtsverhandlung sonnenklar erscheint, ja, wenn gar ein Geständnis vorliegt. Aber ein Medium darf Angeklagte eben nicht zu Tätern machen, bevor das Gericht das nicht letztinstanzlich festgestellt hat. Erst danach darf das „mutmaßlich“ vor dem „Täter“ verschwinden. Denn sogar Geständnisse erweisen sich zuweilen als falsch. „Mutmaßlich“ bezieht sich wirklich auf die Täterschaft, nicht auf das Strafmaß. Dieses Adjektiv wird gerade dann eingesetzt, wenn geringe Zweifel an einer Schuld bestehen. Synonyme sind „vermutlich“ oder „wahrscheinlich“. Bei Unsicherheit über eine Täterschaft darf „mutmaßlich“ nicht verwendet werden. Meist ist dann nur vom Angeklagten und von den Vorwürfen gegen ihn die Rede. Anwälte gehen häufig gegen Medien mit Rechtsmitteln vor, falls die dem Gericht voraus sind und Angeklagte Mandanten zu Tätern machen.

Der Rechtsgrundsatz, niemals jemanden vorzuverurteilen, gilt gerade für Medien, die viele Menschen erreichen. Die Schädigung, die einer Person zugefügt werden kann, wäre danach schwer zu reparieren.

Nun bezieht sich die Kritik des Wiesentheiders auf einen Beitrag vom 10.7. („Messerattacke in Suchtklinik – Mutmaßlicher Täter gefasst – Drei Verletzte“). Da hat die Redaktion nicht aufgepasst, weil darin einmal vom „Täter“ die Rede ist, sonst stets korrekt vom „mutmaßlichen“. Das verwirrt. Ich glaube aber dennoch, dass die meisten Leser verstehen konnten, dass trotz einer nach Tathergang und Festnahme erdrückenden Beweislage vom „mutmaßlichen Täter“ berichtet wurde.

Wissen sollte man noch: Berichte über Straftaten fußen so gut wie nie auf eigenen journalistischen Beobachtungen. Meist müssen sich Redaktionen auf Informationen von Polizei oder Staatsanwaltschaft stützen. Auch darin findet sich das „mutmaßlich“. Kein Journalist darf sich der sprachlichen Abwechslung zuliebe darüber hinwegsetzen.

    
    

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»Alle 9 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

noemix.twoday.net (1 Kommentare) am 03.08.2010 09:54

Skurril wird es, ..

.. wenn etwa über eine "Bande mutmaßlicher Einbrecher" getextet wird.
http://salzburg.orf.at/stories/322627
Entweder sind die Bandenmitglieder Einbrecher, oder eben keine. Dann handelt es sich aber auch um keine Bande.
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evakurt (2618 Kommentare) am 03.08.2010 21:34

Die Schwingungen machen es aus,

die beim Leser entstehen, wenn er eine Nachricht aufnimmt. Wenn es heißt, jemand sei "mutmaßlicher Täter", dann versteht man mehrheitlich: "Er ist es zwar, aber er ist noch nicht verurteilt". Analog wäre, eine Schwangere als "mutmaßliche Mutter" zu bezeichnen. - Wenn es heißt "Angeklagter", verstehe man im Zivilrecht: "Da hat einer halt den anderen angeklagt" - mit anderen Worten, das heißt inhaltlich nichts. - Strafrechtlich ist "Angeklagter" etwas anderes, weil dann vorher ein Anfangsverdacht behördlich festgestellt werden mußte - das heißt zwar auch noch nicht viel, aber immerhin mehr. - Bei allen diesen Beispielen sehe ich hier weniger das Problem bei den Medien, als bei der Bevölkerung, die allein aus der Tatsache, dass jemand angeklagt ist, für den Angeklagten nachteilige Schlußfolgerungen zieht - weil man das Geschäft halt nicht kennt. Diabolisch wird es - gewollt oder ungewollt - allerdings, wenn festgestellt wird, die "Unschuldsvermutung" habe bis zur Urteilsverkündung zu gelten. Denn das wird inzwischen als Synonym verstanden für: "Ihr werdet es doch noch abwarten können, bis er verurteilt wird, aber dass er es wahr, wissen wir alle." - also ein rein rhetorischer Zug, dessen eigentlichen Inhalt keiner mehr ernst nimmt. - Übrigens auch das Wort "der Verdächtige" ist nicht ganz ohne, da hier so was Raunendes rüberkommt - mal sehen, ob man "es" ihm nachweisen kann - als sei das jemand, der nur deshalb noch auf freiem Fuß ist, weil die Beweislage noch nicht ausreicht.

Das sind alles Sprach- und Kommunikations-Probleme, für die man keine Verantwortlichen suchen sollte. Viel wichtiger wäre aus meiner Sicht, dass man Medien als Informationsträger versteht, aus dem man sich Lohnendes herausnimmt und konsumiert. Da muss man selektiv sein - Bananen ißt man auch nicht mit Schale. Das setzt allerdings das entsprechende Bewußtsein beim Konsumenten voraus.
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behger (57 Kommentare) am 04.08.2010 12:13

Leseranwalt?

Ich gabe Herrn Sahlender inhaltlich Recht.

Allerdings ist er in diesem Fall nicht Leseranwalt, sondern rechtfertigt Journalisten bzw. die Redaktion. Den Lesser aus Wiesentheid macht er zwischen den Zeilen irgendwie lächerlich, wie ich finde
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hbullinger (2 Kommentare) am 04.08.2010 16:14

Leseranwalt?

Es muesste doch eigentlich den Lesern der Main Post schon lange aufgefallen sein, dass Herrr Sahlender seine Rolle weniger als Leseranwalt versteht, sondern mehr als Anwalt der Redaktion, bestenfalls als Vormund der Leser.
Ich habe das jedenfalls schon nach kurzer Zeit mitbekommen als ich
kuerzlich in meiner alten Heimatstadt zu Besuch war und mit Herrn Sahlender ueber einen Artikel zusammengerasselt bin, in dem eine ZDF Moderaratorin wegen Ihrer Auesserung zu dem "inneren Reichsparteitag" des Fussballers
Klose waehrend der WM madig gemacht wurde. Herr Sahlender liess dazu nur eine Meinung gelten, und das war die seinige.
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antonsah (230 Kommentare) am 04.08.2010 17:14

@hbullinger @behger

Ein Leseranwalt kann Lesern nicht nur deshalb Recht geben, weil sie Leser sind, wenn sie aus seiner Sicht nicht Recht haben. Ich kann nicht einzelnen Lesern, die selbstverständlich Interessen haben, zustimmen und damit vielleicht 450.000 anderen vor den Kopf stoßen. Ich fühle mich allen Lesern verpflichtet, nicht nur denen, die mich ansprechen. Und Sie, lieber Herr Bullinger, interpretieren unsere Diskussion weiterhin nach ihrem Gusto. Tatsächlich habe ich ihre Meinung jederzeit respektiert, auch wenn Sie mich nicht davon überzeugen konnten. Das würde jeder erkennen, der unseren ausführlichen Schriftwechsel liest. Leider akzeptieren Sie nicht meine Haltung. Sie erwarten Zustimmung. Das beweist ihr erneuter Nachschlag.
Herr Behger, es tut mir leid, wenn es so rüberkommt, als wollte ich mich über den Wiesentheider Herrn lustig machen. Ich will es nicht. Ich habe versucht, seine Empörung darzustellen.
Noch etwas zum Verständnis: Ein Leseranwalt ist immer der Freiheit der Medien verpflichtet. Diese Freiheit ist ein Menschenrecht - sagt die Organisation der Reporter ohne Grenzen. Diese Freiheit nehmen Medien auch in unserem Lande stellvertretend für die Menschen wahr. Der Artikel 5 ist nicht umsonst ein Grundrecht. Ich verteidigte, wenn ich die Freiheiten der Medien verteidige, auch die Leser.
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