publiziert: 23.06.2009 18:55 Uhr
aktualisiert: 23.06.2009 18:58 Uhr
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Leitartikel: Liberale knicken ein

Gezerre um Bamberger Generalstaatsanwalt beendet

Die bayerische FDP hat das monatelange Gezerre um den künftigen Generalstaatsanwalt in Bamberg verloren. Clemens Lückemann bekommt bald die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Der Leiter der Würzburger Staatsanwaltschaft wird dann als einer von nur drei Generalstaatsanwälten im Freistaat viel Macht auf sich vereinen. In seinen Händen liegt künftig die Personal- und die Fachaufsicht über die sieben Staatsanwaltschaften des Gerichtsbezirks. Als „General“ ist er nur der Justizministerin untergeordnet – und dem Gesetz. Er selber kann sieben Leitenden Oberstaatsanwälten und mehr als 100 Staatsanwälten sagen, wo sie ermitteln sollen und wo nicht. Die haben dann, Paragraf 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes legt es seit 130 Jahren fest, „dem dienstlichen Auftrag ihrer Vorgesetzten nachzukommen.“ Weisungen, etwa zur Einstellung eines Strafverfahrens, bedürfen übrigens nicht der Schriftform. Sie können sehr subtil formuliert sein, etwa als Bitte: Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie . . .

Die FDP hatte im Poker um den neuen „General“ von Anfang an kein gutes Blatt. Lückemann ist wie kein Zweiter qualifiziert, ergaben die Unterlagen. Der gebürtige Berliner gilt als brillanter Jurist, hat beste Beurteilungen seiner Vorgesetzten vorzuweisen, war im Justizministerium zuletzt zum Ministerialrat aufgestiegen und hatte in den sieben Jahren als Leitender Oberstaatsanwalt die Würzburger Behörde im Griff. Zur Außendarstellung trug bei, dass Lückemann das Verhältnis zu den Medien pflegte. Heute sind eben nicht nur spektakuläre Festnahmen und erledigte Fallzahlen wichtig, sondern das Bild der Behörde in der Öffentlichkeit.

Weshalb sich die Vertreter der FDP Ende 2008 im Koalitionsausschuss gegen den Würzburger Kandidaten mit einer derartigen Qualifikation sperrten und ihrerseits den Leitenden Oberstaatsanwalt aus Bayreuth aus dem Hut zauberten, sieht jetzt, wo die FDP klein beigegeben hat, wie übermütiges Taktieren aus. Wollten die Liberalen einen Generalstaatsanwalt Lückemann aus grundsätzlichen Erwägungen verhindern oder ging es ihnen am Ende nur darum, mit der CSU für ihr späteres Ja einen hohen Preis auszuhandeln, etwa ein Pöstchen an anderer Stelle?

Lückemann war noch als Richter aktiver CSU-Politiker und ist bis heute treuer Parteisoldat. Außerdem steht er ohne Wenn und Aber zum hierarchischen Aufbau der Strafverfolgungsbehörden. Vielleicht befürchten FDP-Politiker deswegen, dass sich ein „General“ von solchem Kaliber willig als Kampfmaschine der Exekutive missbrauchen lässt. Wenn man so denkt, muss man das auch sagen. Hinter verschlossenen Türen kann man mit solcherlei Argumenten nicht punkten. Nicht gegenüber einer CSU, die es gewohnt ist, dass überall im Freistaat Gefolgsleute an den Schaltstellen der Macht sitzen.

Vom Wähler ermutigt, versuchten die Liberalen jedenfalls, einen der ihren als Spitzenbeamten zu platzieren. Es war ein untauglicher Versuch. Die Zukunft wird zeigen, ob es die FDP ernsthaft darauf anlegt, den Einfluss der Politik auf Staatsanwälte zu beschneiden.

Schon gibt es Anträge von SPD und Freien Wählern, die Besetzung von Spitzenposten der Justiz im Freistaat transparenter zu machen. Gesetze müssen geändert werden, dafür ist jede liberale Stimme willkommen. Schließlich wünscht sich der vernünftige Bürger unabhängige Staatsanwälte. Nichts ist für sein Rechtsempfinden verheerender als der Eindruck, dass die Kleinen gehängt und die Großen laufen gelassen werden. Gerade in Zeiten wie diesen.

Von tilman toepfer tilman.toepfer@mainpost.de
    
    

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