aktualisiert: 27.04.2011 08:37 Uhr
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WÜRZBURG
Lila Socken als Zeichen des Erfolgs
Rechtsfalle Internet – Fachanwalt für IT-Recht klagt gegen Internetdienstleister
Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun liegt im Streit mit einer Internetdienstleistungs-GmbH. Das Unternehmen ist in Deutschland und Österreich tätig und hat auch ein „Vertriebsdepartement“ in Würzburg.
Während eines Vortrags zum Thema „Rechtsfalle Internet“ referierte der Fachanwalt für IT-Recht unter anderem über seine eigenen und die Erfahrungen seiner Mandanten mit der Firma. Der Internetdienstleister, so Jun bei einer Veranstaltung des mainadvo-Netzwerks, biete die Erstellung von Internet-Seiten an. Dabei würden die Angesprochenen als „Referenzkunden“ geworben und mit einer „kostenlosen Internetseite“ geködert. Das vermeintliche Schnäppchen sei aber keines. Laut Jun gehört der Internetdienstleister zu den umsatzstärksten in Deutschland. Grundsätzlich bestehe keine Gefahr, dass die angebotenen Leistungen gar nicht oder mangelhaft erbracht würden. Dennoch warnt der Anwalt: „Hier werden am Rande der Legalität Standard-Homepages für rund 10 000 Euro verkauft“. Das Preis-Leistungs-Verhältnis sei nicht ausgewogen, und es fehle an der Übertragung der Rechte.
Ungewöhnlich hohe Preise
Vielen Kunden, so Jun, sei nicht bewusst, dass die von diesem Dienstleister erstellten Webseiten nicht ihnen gehörten, sondern ihnen nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt würden. Nach Ablauf dürften die Inhalte nicht weiter verwendet werden, falls der Vertrag nicht verlängert werde oder die Rechte gekauft werden. „Wenn der Vertrag abgelaufen ist, steht der Kunde ohne eine Internetseite da“, sagt Jun, „und Marktvergleiche zeigen, dass die Preise, die über die Laufzeit hinweg entrichtet werden müssen, ungewöhnlich hoch sind“.
Laut Chan-jo Jun kostet bei einer Werbeagentur die Erstellung einer „einfachen Internetseite rund 2000 bis 4000 Euro“. Für das Hosting, also die Bereitstellung von Serverplatz, seien „etwa 20 Euro pro Monat angemessen“. Die hohen Kosten des Internetdienstleisters errechnen sich laut Jun durch Monatsbeiträge und die vertraglich vereinbarte, mehrjährige Bindung der Kunden an das Unternehmen.
Jun vertritt inzwischen mehrere Mandanten, meist Inhaber kleiner Geschäfte in Unterfranken, die „erst nach der Unterschrift gemerkt haben, dass sie als angebliche Referenzkunden keineswegs eine kostenlose Internetseite erhalten, sondern über die Zeit hinweg“ mehrere Tausend Euro zahlen und „nach Vertragsablauf auch keinerlei Rechte an den Inhalten haben sollen“.
Dem Rechtsanwalt liegt auch der „Leitfaden für Media Consultants“ vor, mit dem die Repräsentanten des Internetdienstleisters arbeiten. Darin steht ganz genau, wie die Außendienstmitarbeiter vorgehen sollen – sei es bei der Vorstellung beim Kunden, bei der Behandlung seiner Einwände oder wenn der Interessent vor Unterzeichnung des Vertrags Rücksprache mit seiner Bank oder seinem Steuerberater nehmen will.
Die Abschlussquote des Internetdienstleisters liege bei „40 bis 50 Prozent“, sagt Jun. Außendienstmitarbeiter hätten ein niedriges Grundgehalt und bekämen Provisionen. Wer viele Abschlüsse mache, erklimme die Karriereleiter – und kriege außer Geld „lila Socken als Zeichen seines Erfolgs“.
Kunden, die sich aus den Verträgen mit dem Internetdienstleister lösen wollen, hätten mehrere Möglichkeiten. „Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung“ sei vom Ergebnis her wohl das beste Rechtsmittel für den Kunden, sagt Jun. Allerdings sei sie auch „am schwersten zu beweisen“.
Das Landgericht Hildesheim habe aber bereits geurteilt, dass der Begriff „Referenzkunde“ dem Interessenten eine Sonderstellung suggeriere, die er tatsächlich nicht habe. Dadurch sei der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt. Der Bundesgerichtshof hat laut Jun entschieden, dass auch ein „Internet-System-Vertrag“ rechtlich als Werkvertrag kündbar ist. Allerdings müsse der Kunde den Betrag zahlen, „der dem auf die erbrachten Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung entspricht“.
Klage eingereicht
Zum Schluss erzählt Jun, dass es „normalerweise“ der Internetdienstleister sei, der „gegen seine Kunden oder Partnerunternehmen vor Gericht zieht“. Nun aber müsse sich das Unternehmen als Beklagte verantworten: „Wir haben Klage eingereicht.“
Dem Gang zum Kadi war eine Abmahnung des Internetdienstleisters an Juns Kanzlei vorausgegangen. „Der Vorwurf lautete, wir würden Partnerunternehmen dazu aufrufen, sich vom Vertrag zu lösen, die vorher nicht auf diese Idee gekommen“ seien, sagt der Anwalt. Nun habe der Internetdienstleister die Gelegenheit, vor dem Würzburger Landgericht „Stellung zu nehmen und darzulegen, warum es keine Opfer“ dieses Dienstleisters gebe.
Chan-jo Jun
Der Rechtsanwalt ist Fachanwalt für IT-Recht in Würzburg. Chan-jo Jun wurde 1974 in Verden geboren. Er begründete mehrere Online-Portale für Rechtsberatung per E-Mail. FOTO: Sonja Jun
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Die neuesten Kommentare
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asil (48 Kommentare) am 29.04.2011 10:39
In Deutschland...... wirst du als Mittelständler oder Kleinunternehmer nur verarscht! Hier eine Gesetzgebung darzustellen, die solche Schlupflöcher für Eurodreck und Webstyle zulässt, ist fast schon eine Frechheit. Die verdienen sich dumm und dämlich, weil sie lügen und betrügen bis sich die Balken biegen. Hierzu muss man nur mal ein bißchen recherchieren. Einmal Euroweb bei Google eingeben und hoppala... Betrug, Referenzkundemasche, etc. Aber in Dtl. wird das ja noch gefördert... Wahnsinn! |
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