publiziert: 03.02.2012 19:17 Uhr
aktualisiert: 03.02.2012 19:23 Uhr
» zur Übersicht Zeitgeschehen
    
    
Artikel
 

Schrift vergrößern Text    Schrift verkleinern Text DEN HAAG/ROM
„Schlag ins Gesicht der Opfer“

Urteil: Deutschland muss NS-Opfer in Italien nicht individuell entschädigen

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am Freitag ein weitreichendes Urteil gesprochen: Nach diesem kann die Bundesrepublik Deutschland vor ausländischen Gerichten, zum Beispiel in Italien oder Griechenland, nicht wegen Nazi-Kriegsverbrechen auf Entschädigung verklagt werden. Ein jahrelanger Rechtsstreit geht damit zunächst zu Ende. Deutschland hat mit seiner Völkerrechtsklage gegen Italien recht bekommen.

In den vergangenen Jahren hatte es in Italien und Griechenland eine Reihe von Urteilen gegeben, die die Bundesrepublik zu Zahlungen an NS-Opfer oder deren Hinterbliebene verpflichteten. Die Kläger waren vor deutschen Gerichten in allen Instanzen gescheitert. Die Klagen betrafen Gräueltaten in der Zeit deutscher Besatzung zwischen September 1943 und Mai 1945: Es geht um das Wehrmachtsmassaker im toskanischen Civitella, bei dem mehr als 200 italienische Zivilisten ermordet wurden. Es geht um das Massaker von Distomo, wo im besetzten Griechenland eine SS-Einheit im Juni 1944 218 Menschen ermordet hatte. Es geht auch um die sogenannten „italienischen Militärinternierten“. Diese gingen bei den Entschädigungszahlungen der vergangenen Jahrzehnte durch Deutschland weitgehend leer aus. Deutschland hat Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet. Zusätzliche individuelle Entschädigungen lehnt die Bundesrepublik ab.

Kritik von amnesty international

In Italien nun hatte das oberste Gericht, der Kassationsgerichtshof, vor ein paar Jahren aber entschieden, dass Deutschland Opfer oder Hinterbliebene entschädigen müsse. In Griechenland gab es ein vergleichbares Urteil. Deutschland argumentierte hingegen, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen und sich 2008 zur Klage in Den Haag entschlossen. Die Staatenimmunität gilt als ein Grundsatz des Völkerrechts. Nach diesem dürfen Privatpersonen keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.

Mit dem Urteil vom Freitag wurde dieser Grundsatz nun bestätigt. Frank Selbmann von amnesty international bedauert das Urteil. Er sagt, es sei ein großer Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz. Der Rechtsanwalt Peter Lau, der unter anderem italienische Deportierte und Zwangsarbeiter vertritt, sagt: „Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer.“ In einer schriftlichen Erklärung fügt er hinzu: „In der Sache selbst ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Für die Bürger der Europäischen Union gilt europäisches Recht, wonach auch Deutschland gebunden ist, den italienischen Deportierten oder den griechischen und italienischen Opfern von Wehrmachtmassakern einen Raum der Freiheit und des Rechtes zu gewähren.“

Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte: „Wir werden nun alle Fragen zur Umsetzung dieses Urteils partnerschaftlich und im Geiste der engen und vertrauensvollen bilateralen Beziehungen mit unseren italienischen Freunden angehen.“ Italiens Außenminister Giulio Terzi sagte, man „respektiere“ das Urteil. Man müsse weiter verhandeln.

Von unserem Korrespondenten STEFAN KÜPPER
    
    

Diesen Artikel

  • Webnews einstellen
  • Teilen
Kontakt Redaktion     An Bekannten versenden     Druckversion
    
    

Die neuesten Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare geschrieben...
Zum Kommentar abschicken bitte vorher einloggen
Benutzername Passwort
 
     
Sie sind noch kein Mitglied auf mainpost.de? Dann jetzt gleich »hier registrieren
    
    

Rubriken

    
Anzeige
    

Zeichen setzen 

Förderpreis für
engagierte Bürger
Lesen Sie alles über den Preis und machen Sie Vorschläge, wer ihn bekommen soll. »mehr
    
    

Leserbriefe 

Schreiben Sie uns
Wenn Sie uns einen Leserbrief schreiben wollen, dann können Sie das direkt hier tun. »mehr