aktualisiert: 02.08.2011 19:13 Uhr
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BRÜSSEL
Arbeiten bis zum 70. Lebensjahr?
EU-Kommission macht Vorschläge zum Rentenalter
Wer heute 30 Jahre oder jünger ist, muss bis zu seinem 70. Lebensjahr arbeiten, ehe er auf seine gesetzliche Rente hoffen kann. Diese Zahlen der EU-Kommission sorgen wieder für Verärgerung bei den Mitgliedsstaaten. Brüssel will sich nämlich angesichts der „Renten-Zeitbombe, die in den Händen unserer Kinder explodieren wird, wenn nicht etwas getan wird“, stärker in die Reformpläne der Regierungen einmischen, obwohl man gar nicht zuständig ist. „Das Problem ist mittlerweile so groß, dass es nicht mehr umgangen werden kann“, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss der Mannschaft von Kommissionspräsident José Manuel Barroso vom Juli.
Kein großes Echo
Tatsächlich hatte die EU-Verwaltung schon vor zwei Jahren ein Grünbuch über die „katastrophale Entwicklung“ verfasst und gehofft, in den 27 Ländern der Gemeinschaft werde eine intensive Diskussion über die langfristige Reform der Alterssicherung in Gang kommen. Vor zwei Monaten war das Papier aktualisiert worden – erneut ohne großes Echo. Dabei sind die Zahlen unter Experten unbestritten: Derzeit finanzieren vier Arbeitnehmer einen Pensionär. Nach 2030 müssen zwei Erwerbstätige diese Last schultern. Eine der Ursachen ist der Geburtenrückgang. Im Schnitt bekommt eine Frau in Europa 1,6 Kinder (Deutschland 1,2), notwendig wären aber 2,1. Hinzu komme die längere Lebenserwartung, die in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts um fünf Jahre zunahm. Bis 2060 werden weitere sieben Jahre hinzukommen.
Gefahr der Altersarmut
Vor diesem Hintergrund stehe die Sozialpolitik vor der Herausforderung, zum einen die Lasten für die Alterssicherung nicht ausufern zu lassen, heißt es bei der Kommission. Zum anderen gehe es darum, der „großen Gefahr der Altersarmut“ durch sinkende Renten zu begegnen. Dies sei nur durch eine längere Lebensarbeitszeit möglich. Zwar nennt die Kommission selbst keine konkrete Zahl, kommt aber bei ihren Berechnungen auf rund 2,7 Jahre, die bis 2050 zu den bereits vorliegenden Beschlüssen über die Anhebung des Renteneintrittsalters hinzukommen müssten. Da in Deutschland die Rente mit 67 bis 2030 verwirklicht werden soll, würden die Bundesbürger (sowie alle anderen EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer) künftig bis 70 arbeiten.
Von Seiten der Bundesregierung wird die Zuständigkeit der Kommission „angezweifelt“, heißt es offiziell. Das sieht auch Sozialkommissar Laszlo Andor so, will aber wenigstens erreichen, dass die Regierungen das Thema nicht länger vertagen. „Die Seniorenquote hat einen kritischen Punkt erreicht“, gab der Ungar in der Kommissionssitzung zu Protokoll. Die „Unlust“ der Regierungen, von der eigenen Bevölkerung eine längere Lebensarbeitszeit zu verlangen, ist dennoch nachvollziehbar. Erst 2010 hatten französische Demonstranten das öffentliche Leben tagelang lahmgelegt, weil die Regierung das Renteneintrittsalter bis 2018 von 60 auf 62 Jahre anheben wollte. In Italien, Spanien, Griechenland und einigen anderen Ländern war es ebenfalls zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen.
Zahlen nicht angezweifelt
Beobachter gehen davon aus, dass sich die Regierungen zwar offiziell die Einmischung der Kommission in eine zentrale Frage der Nationalstaaten verbitten, im Grund aber ganz froh sind, dass man die Verantwortung für eine derart unpopuläre Botschaft nach Brüssel abgeben kann. Denn die Zahlen, auf denen die EU-Kommission argumentiert, werden von niemandem angezweifelt. Erst am vergangenen Wochenende hatte das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung eine Studie vorgelegt, die zu einem annähernd gleichen Ergebnis kommt. Ohne längere Lebensarbeitszeit sei die gesetzliche Rente auf Dauer nicht zu finanzieren.
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