aktualisiert: 08.02.2012 19:06 Uhr
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BERLIN
Besser gegen rechten Terror wappnen
Nach Mordserie des Zwickauer Neonazi-Trios: Politik will Fehler und Versäumnisse der Behörden aufklären
Warum haben die Behörden nichts von den Zwickauer Rechtsterroristen gewusst? Der Frage gehen nun ein Bundestagsuntersuchungsausschuss und eine Bund-Länder-Kommission nach. Einstimmig hat der Bundestag die Einsetzung eines Neonazi-Untersuchungsausschusses beschlossen. An diesem Donnerstag ist die erste reguläre Arbeitssitzung. Bis 2013 soll das Gremium klären, warum die Rechtsterroristen jahrelang unerkannt morden und rauben konnten. Zudem wurde am Mittwoch eine Bund-Länder-Kommission eingesetzt, um mögliche Strukturdefizite der Behörden aufzuspüren.
Was soll der Ausschuss untersuchen?Der Ausschuss soll laut Untersuchungsauftrag klären, warum die Zwickauer Terrorzelle so lange Straftaten begehen konnte, ohne dass Polizei und Verfassungsschutz sie im Visier hatten. Insbesondere sollen mögliche Pannen in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern aufgearbeitet werden, um Schlussfolgerungen für die Strukturen der Behörden zu ziehen. Ein Schwerpunkt wird die Frage sein, ob der Einsatz von Vertrauensleuten (V-Leuten) des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit der Zwickauer Zelle eine Rolle spielte.
Inwiefern ist dieser Untersuchungsausschuss anders als frühere?Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gilt als schärfste Waffe der Opposition. Der Ausschuss zur Aufarbeitung der Neonazi-Mordserie soll aber kein klassisches Kampfinstrument der Opposition gegen die Regierung sein. Alle Fraktionen erklärten, primär an Aufklärung interessiert zu sein. Die Grenzen zwischen Regierung und Opposition verwischen hier schon deshalb, weil alle Parteien außer der Linken zwischen 1992 und 2011 in Bund oder in den betroffenen Bundesländern politisch in der Verantwortung waren.
Wann sollen Ergebnisse vorliegen?Der Untersuchungsausschuss soll seine Arbeit vor der Bundestagswahl 2013 beenden. Wegen des Zeitdrucks kann er einen Sonderermittler einsetzen. Zudem arbeitet eine vierköpfige Bund-Länder-Kommission die Vorgänge um die Zwickauer Zelle auf. Die Kommission soll sich primär auf die Ergebnisse stützten, die die U-Ausschüsse in Erfurt und im Bundestag sowie Sonderkommissionen zutage fördern. Sie will aber auch selbst Verantwortliche befragen und Berichte anfordern, um Vorschläge für eine bessere Zusammenarbeit von Behörden machen zu können.
Wo sind Knackpunkte in der Ausschussarbeit absehbar?Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss widmet sich zunächst einmal Untersuchungen, die Angelegenheiten des Bundes betreffen. Viele Abgeordnete sind aber überzeugt, dass auch die betroffenen Länder dem Ausschuss Akteneinsicht geben und Zeugen die Genehmigung zur Aussage erteilen müssen, wenn es um die Zusammenarbeit von Bundes- mit Landesbehörden geht. Notfalls müsste sich das Gremium das vor Gericht einklagen. Bislang setzen die Bundestagsabgeordneten aber auf eine freiwillige Kooperation der Länder mit dem Ausschuss. Jedoch darf kein Beamter ohne Genehmigung des Dienstherrn eine Aussage machen. Das Ausschussgesetz regelt aber auch, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die Aussagegenehmigungen zu erteilen. Bei als „geheim“ klassifizierten Passagen kann es Einschränkungen geben. Dies könnte Angaben zum Einsatz von V-Leuten betreffen. Weiterer Knackpunkt: Beamte könnte mit Verweis auf noch laufende Ermittlungen zunächst eine Aussage verweigern.
Was unterscheidet den Ausschuss von der Kommission?Der Ausschuss erhebt zumeist in öffentlicher Verhandlung Beweise. Er kann Zeugen und Sachverständige laden. Dafür gibt es rechtliche Grundlagen, die hingegen für die Kommission, die nicht-öffentlich arbeitet, fehlen. Sie ist auf die freiwillige Kooperation angewiesen. Jedoch wird die Expertenkommission von der Innenministerkonferenz, in der die Innenminister von Bund und Länder sitzen, mitgetragen.
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