aktualisiert: 01.03.2013 20:20 Uhr
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BERLIN
Bundestag stärkt Recht der Verlage
Texte im Internet
Gegen den Widerstand der Opposition hat der Bundestag am Freitag das Leistungsschutzrecht für Presseverlage verabschiedet. In namentlicher Abstimmung gaben 293 von 539 Abgeordneten ihr Ja zu dem umstrittenen Gesetz, das Verlage vor der gewerblichen Nutzung ihrer Inhalte im Internet schützen soll. 243 Parlamentarier stimmten gegen das Gesetz, drei enthielten sich.
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Die Verleger begrüßten den Bundestagsbeschluss. Kritik kam von der deutschen Internetwirtschaft und von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Mit dem neuen Recht sollen Verlage die Möglichkeit erhalten, für die Nutzung ihrer Erzeugnisse im Internet Gebühren zu verlangen. Die Verleger zielen damit unter anderem auf sogenannte News-Aggregatoren, die Nachrichten aus Zeitungen auf eigenen Web-Seiten zusammenstellen und präsentieren. Inwiefern auch der Newsdienst der Suchmaschine Google von dem neuen Recht betroffen sein wird, ist unter Fachleuten umstritten.
In dieser Woche wurde im Rechtsausschuss des Bundestags eine Änderung des Gesetzentwurfs beschlossen, nach der „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ vom Leistungsschutzrecht ausgenommen werden. So können Suchmaschinen wie Google auch weiterhin kurze Auszüge von Artikeln anzeigen, ohne von den Verlegern belangt zu werden. Unklar bleibt, wie lang ein solcher „Textschnipsel“ sein darf. Im Gesetz wird keine Zeichenzahl festgelegt. Auseinandersetzungen zwischen Verlegern und Suchmaschinenbetreibern über die Snippets müssten vor Gericht entschieden werden. Dies wurde von der Opposition scharf kritisiert. Die Grünen beantragten vor der Debatte, das Leistungsschutzrecht wieder von der Tagesordnung zu nehmen. Der Absetzungsantrag wurde mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
Die Verlegerverbände teilten mit, das Leistungsschutzrecht sei „ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt“. Die Verlage erhielten damit ein Recht, das anderen Werkmittlern längst zustehe. Mit Hilfe dieses Rechts könnten sie selbst verfügen, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken genutzt würden. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kritisierte, der Bundestag habe „ein notdürftig ausgearbeitetes Gesetz verabschiedet, das keinem nützt“.
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vindexsinenomine (243 Kommentare) am 02.03.2013 12:34
SonderbarEher geschrieben, bedeutet das Gesetz nur Rechtsunsicherheit, denn das Gesetz beläßt den streitenden Parteien einen ziemlich unklar definierten Spielraum, den am Ende wohl nicht Verhandlungen und Vernunft klar definieren, sondern die Freude der unterschiedlichen Parteien daran die Gerichte mit unsinnigen Prozessen zu belasten. |
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SonicSpear (5 Kommentare) am 01.03.2013 22:07
Politik springt unfähigen Verlagen zur SeiteDie Verlage waren in den letzten Jahren nicht in der Lage gemeinsam ein brauchbares Vermarktungskonzept für ihre Online-Inhalte auf die Beine zu stellen. Statt dessen haben sie gejammert, geklagt und ihre CDU-Politiker angebettelt bis sich diese erweichen ließen ihnen zu helfen. So und nicht anderes ist dieses unselige Leistungsschutzgesetz entstanden.Als (einen kleinen) Beweis führe ich hier einfach mal die Mainpost an, die es noch nicht einmal geschafft hat eine App für Android herszubringen Ich hätte mir gewünscht unsere Verlage wären einfallsreicher gewesen. Aber sie hassen sich gegenseitig einfach zu sehr um zusammenarbeiten zu können. Schade auch. Es wäre zu wünschen, dass Google sie aus dem Suchindex nimmt bis das Leistungsschutzgesetz, das heute verabschiedet wurde, wieder aufgehoben wird. |
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Frankenpatriot (2873 Kommentare) am 02.03.2013 12:14
Re SonicSpear: die EU-Kommission ist bereits aktiv geworden gegen dieses GesetzÜbrigens: bereits gestern hat die EU-Kommission das Gesetz zur Prüfung in Brüssel verlangt. Das zumindest berichtete gestern die Süddeutsche Zeitung:sueddeutsche.de: Brüssel wird hellhörig
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