aktualisiert: 01.07.2012 16:46 Uhr
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KÖLN
Debatte über Beschneidung
Urteil ist rechtskräftig
Das umstrittene Kölner Urteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen ist rechtskräftig. Demnach hat die Anklagebehörde auf eine Revision verzichtet, weil sie keine Aussicht auf Erfolg sah. Es könnten nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sagte der Sprecher. Als Reaktion auf das Urteil hatten verschiedene Kritiker – zuletzt der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner – ihre Hoffnung geäußert, dass eine höhere Gerichtsinstanz das Urteil kassieren könne.
„Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet“, sagte Meisner. Ähnlich hatte sich die Deutsche Bischofskonferenz geäußert.
Das Kölner Landgericht hatte in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass religiöse Beschneidungen von Jungen als Körperverletzung zu werten sind. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Jüdische und muslimische Verbände sowie die Kirche kritisierten das Urteil scharf als Eingriff in die Religionsfreiheit.
Das Jüdische Krankenhaus Berlin kündigte nun an, als Konsequenz aus dem Urteil bis auf Weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen an Jungen mehr vornehmen.
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reinermoysich (33 Kommentare) am 30.06.2012 05:56
Menschenrechte sind stets wichtiger als Religionen!Bei diesem umstrittenen Urteil geht es hauptsächlich darum, was wichtiger sind: die Menschenrechte oder religiöse Überzeugungen und Traditionen.Zunächst einmal: Nicht nur Männer, sondern auch Frauen und Kinder sind Menschen. Daher genießen Sie alle gleichermaßen(!) den Schutz der auf der ganzen Erde geltenden Menschenrechte, welche z.B. jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit zubilligen. Somit ist es weder Eltern noch durch sie beauftragte andere Personen erlaubt, bei ihrem minderjährigen Jungen eine Beschneidung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Denn sie ist eine nicht mehr korrigierbare körperliche Verletzung, welche auch mit Nachteilen verbunden ist (z.B. verminderte Erektionsfähigkeit wegen höherer Unempfindlichkeit der Eichel). Folglich ist es verständlich und mitmenschlich, dass solch eine bedeutsame risikobelastete Operation bei einem Kind nur dann erlaubt sein darf, wenn sie medizinisch notwendig ist! |
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Groschi (1162 Kommentare) am 30.06.2012 09:26
sehe ich ganz genausoLetztendlich ist diese Beschneidung, die vornehmlich einen Bund mit Gott bezeugen soll, ein Konstrukt der Phantasie. Beide "Vertragspartner", Abram und Jehova, sind in ihrer Existenz doch sehr umstritten.Man sollte sich eher mal Gedanken machen, wer warum diese Geschichte erfunden hat, als ihr einfach unkommentiert Folge zu leisten. Hinterfagen, nicht glauben. Eine Möglichkeit des Warum wäre der hygienische Aspekt wegen Entzündungen mangels ausreichender Wäsche. Als es Protest gab, wurde ganz schnell Gott herangezogen, um Kritiker mundtot zu machen
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