publiziert: 04.07.2012 11:19 Uhr
aktualisiert: 04.07.2012 18:24 Uhr
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Schrift vergrößern Text    Schrift verkleinern Text WÜRZBURG/BERLIN
Meldeämter mischen beim Datenhandel mit

Der Staat als Adresshändler – Würzburger Anwalt sieht Verfassung verletzt

Neues Meldegesetz segnet Weitergabe von Daten aus Registern der Einwohnermeldeämter an Werbeindustrie und Adresshändler ab.

  • Meldegesetz Symbolfoto
    dpa
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Jubel und Trubel rund um den Fußball werden von Regierungen gerne genutzt, unbequeme Maßnahmen durchzusetzen. Das Volk ist beschäftigt, der Aufschrei der Empörung bleibt aus. Darauf setzten offenbar am Abend des EM-Halbfinales Deutschland-Italien die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP, als sie es im Bundestag beim Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (Meldegesetz) plötzlich sehr eilig hatten. Das neue Meldegesetz segnet ab, wenn Einwohnermeldeämter künftig Daten aus ihren Registern an Werbeindustrie und Adresshändler weitergeben. Das müssen sie nach Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2014, jedenfalls dann, wenn der Bürger nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert,  zeigte sich am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin irritiert. Er sieht Lobbyisten am Werk. Auch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist dieser Meinung. Dr. Thomas Petri sagt: Hier wurde der Werbewirtschaft einseitig der Vorrang vor dem Datenschutz eingeräumt. Das Gesetz sei „nicht präzise genug formuliert“ und öffne dem Missbrauch Tür und Tor. Es sei schlicht unmöglich, einmal an einen Adresshändler gegebene Daten wieder einzufangen.
Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun sieht das genauso. Vom Grundsatz her müsse der Bürger gefragt werden, bevor der Staat seine Daten an Dritte übermittelt. Die nun im Gesetz verankerte Widerspruchslösung kehre das Prinzip um und sei „dem Datenschutzrecht fremd“.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf fürs neue Meldegesetz im September 2011 verabschiedet. Die Melderechte in Deutschland sollten vereinheitlicht, der Datenschutz solle gestärkt werden, hieß es damals. Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften dürften nur dann zu Werbezwecken und für den Adresshandel herausgegeben werden, wenn die betroffene Person einer Übermittlung vorher ausdrücklich eingewilligt hat.

Es kam anders. Union und FDP drückten im Innenausschuss des Bundestages unter dem Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU) zahlreiche Änderungen durch. Aus der Einwilligungs- oder Zustimmungslösung wurde die Widerspruchslösung.  Das bedeutet: Meldeämter müssen die für Werbewirtschaft und Adresshandel so profitablen Daten der Bürger grundsätzlich preisgeben.

Das macht den Staat zum Adresshändler, kritisiert der Internet-Blog „Datenschutzbeauftragter INFO“ und sieht ebenfalls Lobbyisten am Werk. „Ansonsten leuchtet nicht ein, warum eine staatliche Datensammlung, die in erster Linie zur Aufdeckung von Scheinwohnsitzen bestimmt ist, für Werbeinteressenten privater Unternehmen bereitgestellt werden soll.“ Für Betroffene ist es kein Trost, dass sie laut Gesetz bei der Anmeldung im Amt und in der Folgezeit einmal im Jahr auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden.

Der Bericht des Innenausschusses protokolliert, dass es den schwarz-gelben Abgeordneten um die verbesserte Nutzung von Daten aus dem Melderegister geht. Die Opposition  hatte schwerste Bedenken. Der Datenschutz werde massiv verschlechtert, kritisierten Abgeordnete von SPD und Linke, die Grünen wunderten sich, dass es die Koalition so eilig hatte.

Anwalt Jun hält Klagen gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht für wahrscheinlich und die Erfolgsaussichten für hoch. Er erinnert daran, dass die Karlsruher Richter beim Volkszählungsurteil 1983 strenge Regeln zur „informationellen Selbstbestimmung“ aufstellten.



Von unserem Redaktionsmitglied Tilman Toepfer
    
    

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»Alle 8 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

Du_di_ned_oo (4415 Kommentare) am 08.07.2012 20:16

Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden

Im Schatten des EM-Spiels hat der Bundestag in wenigen Sekunden beschlossen, daß Meldebhörden mit den Daten der Bürger handeln dürfen.

Ein Video entlarvt die Heuchelei der Politik: Die Abstimmung darüber, dass Meldeämter alle Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende weitergeben dürfen, ist ein Tiefpunkt des Parlamentarismus
[Bericht und Video in der Zeitung Die Welt]
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Roadrunner2201 (123 Kommentare) am 05.07.2012 13:48

Ich bin...

...seit 1992 geschieden und meine Exfrau starb vor 5 Jahren.
Trotzdem bekomme ich immer noch Werbung für meine Exfrau. traurig
Einige Firmen die sich noch nie bei mir gemeldet hatten, rufen plötzlich anund möchten meine Frau sprechen. traurig Es ist wirklich zum kotzen, dass man selbst nach so langer Zeit die alten Adressdaten herauskramt.
Mittlerweile gebe ich ich bereitwillig die neue Adresse meiner Exfrau heraus. Die Strasse vom Friedwald grinsen
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heinymouse (51 Kommentare) am 05.07.2012 07:07

auf den Mond mit diser Regierung

Es ist unglaublich: diese Bundesregierung ist sowas von bürgerfeindlich-mir kommt die Übelkeit und der Brechreiz. Immer im Geheimen alles durchboxen-möglichst ohne Beteiligung des Parlaments.... ach, zum Kotzen Sofort auf den Mond mit der ganzen Baggage ohne Sauerstoff und ohne Rückfahrkarte.
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Du_di_ned_oo (4415 Kommentare) am 04.07.2012 23:37

solange wir leben handeln sie mit unseren Daten

wenn wir tot sind mit den Rückständen wie z.B. Goldzähnen und Herzschrittmachern.
Toll!
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drkiesel (124 Kommentare) am 04.07.2012 13:11

@kfk

Ok, wenn man das Formular durchliest wírd es klar! Danke für den Hinweis. Das Ding wird gleich mal ausgefüllt! grinsen
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