aktualisiert: 23.08.2010 13:29 Uhr
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WÜRZBURG/BONN
Rechte Lügen unter falschem Absender
Zeitungen werden Opfer von Nazi-Propaganda
Unter falschem Absender haben Unbekannte am Dienstag per E-Mail rechtsextreme Propaganda verschickt. Getarnt als angebliche Post dieser Zeitung erhielten mehrere Leser unaufgefordert einen Aufsatz des Autors Olaf Rose zugeschickt. Darin wird der ranghohe Nazi Rudolf Hess (Stellvertreter von Adolf Hitler) zum Märtyrer stilisiert.
Hess, der im Kriegsverbrecherprozess von Nürnberg 1945 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, erhängte sich 1987. In dem Aufsatz wird dagegen behauptet, er sei nach „20 Jahren in folterähnlicher Isolationshaft in Berlin-Spandau“ ermordet worden. Die braune Post wurde nicht zufällig am 17. August verteilt: Es ist der 23. Todestag von Hess, der von Neonazis kultisch verehrt wird.
Titel in der Adresszeile
„Die Glorifizierung dieses Menschen ist eine Beleidigung für alle Opfer des Nationalsozialismus und auf keinen Fall hinnehmbar“, schrieb ein Leser dieser Zeitung, der die E-Mail erhielt. Autor Olaf Rose ist seit 2006 als Berater der NPD in Sachsen bekannt, gehörte laut dem Fernseh-Magazin „Report“ bis 2009 dem Bundesvorstand an und war mit dem Thema wiederholt bei Treffen Rechtsextremer aufgetaucht.
Perfide ist: Die Nazi-Propaganda erweckt den Anschein, als sei sie von dieser Zeitung geschickt. Die E-Mail trägt deren Namen in der Adresszeile, obwohl sie nicht aus diesem Verlagshaus verschickt wurde.
Vier Zeitungen betroffen
Zeitgleich berichtet auch der „Rheinische Merkur“ in Bonn davon, dass seine Adresse für die braune Post missbraucht wurde. Der stellvertretende Chefredakteur Mathias Gierth bestätigte den Vorgang auf Nachfrage. Derzeit versuchen EDV-Spezialisten herauszufinden, wie es gelang, unter falschem Namen die Post im Internet zu versenden. Zuvor sollen weitere Medien wie die Berliner „tageszeitung“ und die „Hersfelder Zeitung“ Opfer ähnlicher Attacken geworden sein.
Das Polizeipräsidium Unterfranken prüft derzeit nach Angaben seines Sprechers Karl-Heinz Schmitt, ob durch die Verbreitung dieser Propaganda der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist.
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