aktualisiert: 07.02.2012 19:47 Uhr
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BERLIN
SPD drängt auf Neuregelung des Sorgerechts
Einfachere Lösung für nicht verheiratete Eltern angestrebt
Die SPD drängt auf eine zügige Neuregelung des elterlichen Sorgerechts bei Kindern von nicht verheirateten Eltern. Sie will die schwarz-gelbe Koalition, die sich bei diesem Thema entgegen ihren Ankündigungen bislang nicht auf einen eigenen Entwurf einigen konnte, unter Druck setzen.
Am Dienstag legten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht und die Sprecher für Familien- und Rechtspolitik, Caren Marks und Burkhard Lischka, einen Antrag vor, der im März in den Bundestag eingebracht werden soll.
In einem neuen dreistufigen Verfahren sollen nach den Vorstellungen der SPD das Wohl des Kindes und das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern im Mittelpunkt stehen. Schon bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes nach der Geburt haben die Eltern die Gelegenheit, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben.
Ist dies nicht möglich, soll in einer zweiten Stufe das Jugendamt eingeschaltet werden und in einer Beratung und Vermittlung auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken.
Kommt es auch auf dieser Ebene zu keiner Einigung, soll das Jugendamt automatisch das Familiengericht anrufen, ohne dass es eines Antrags eines Elternteils bedarf. „Damit werden weder die Väter stigmatisiert noch die Mütter in eine Situation gebracht, dass sie gegen den leiblichen Vater vor Gericht ziehen müssen“, sagte Christine Lambrecht.
In zwei Drittel der Fälle entscheiden sich die Eltern von nicht ehelichen Kindern schon jetzt für das gemeinsame Sorgerecht. Ist das Paar sich einig, ändert sich also nichts. Rund 200 000 nicht eheliche Kinder kommen jedes Jahr in Deutschland zur Welt. In Westdeutschland beläuft sich die Quote auf 26 Prozent, in Ostdeutschland auf 61 Prozent.
Im Juli 2010 verwarf das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige Praxis, dass eine gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich war und der Vater bei einem Veto keine Möglichkeit hatte, das Sorgerecht zu erhalten. Die Karlsruher Verfassungshüter forderten für den Vater das Recht einer gerichtlichen Überprüfung.
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Trennungsvater (1 Kommentare) am 15.02.2012 19:01
Was kann ein Kind dafür?Was kann ein Kind dafür ob es in der Ehe, ausser der Ehe oder neben bei entstanden ist?Nach dem die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren mehrmals vom EMRK ab gemahnt wurde, das die nichtehelichen Kindern und ihre Väter diskriminiert werden, und die Bundesregierung CDU / CSU und FDP nicht zu einem einvernehmlichen Gesetztesentwurf kommt, bringt die SPD /Opposition einen Entwurf zum gemeinsamen Sorgerecht für nichteheliche Väter ein... Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen, die Kindsmutter muß nicht einverstanden sein, Jugendamt und Familienrichter entscheiden... Frau Bundesministerin Leutheusser- Schnarrenberger sagte mir, die FDP wäre für das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt, nur die CDU und am allermeisten die CSU wären dagegen siehe:http://www.youtube.com/watch?v=A8pf4zOBGxI) warum die CSU dagegen ist ist mir unerklärlich da ja unser Landesvater und Trennungsvater Seehofer selber Vater von einem ausserehelichen Kind ist.. Siehe: http://www.youtube.com/watch?v=A8pf4zOBGxI Fakt: Das Jugendamt, ein Amt ohne Fachaufsicht das seit Jahrzehnten Frauenfreundlich eingestellt ist, und Familienrichter ohne einer Fachausbildung entscheiden weiter hin über die Zukunft von nichtehelichen Kindern und deren Vätern und Großeltern. Die Menschenrechtsverletzungen gehen weiter, bis Kinder ihre Recht auf den Vater und seine Großeltern bekommt. Für die Trennungseltern-Initiative Günter Mühlbauer Deutschland im Jahr 2012 |
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Deutschlands_Papas (1 Kommentare) am 13.02.2012 16:02
Einzig die Gleichstellung verhindert den Verlust des Vaters, Sorgerecht = SorgepflichtAuch die verheirateten Väter sind empört über den Vorschlag der SPD, da es nicht vordergründig darum geht ein Recht zugeteilt zu bekommen, sondern darum, dass Kinder mit ihren Vätern aufwachsen sollen. Parität bei Sorge und Umgang, muss für die Kinder mit Leben erfüllt werden. Was nichts mit einem Trauschein zu tun hat. Die Sorgerechtsreform steht in der Pflicht für alle Kinder Vaterwochenendbesuche abzuschaffen, weil Väter keine Besucher sind und Kinder nicht länger durch den oberflächlichen Kontakt vernachlässigt werden dürfen.Das Recht des Kindes auf beide Eltern ist nicht verhandelbar, alles was nicht die Gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung /Feststellung /Geburt zum Ziel hat, jede Einschränkung, Hürde, Widerspruch, Schwelle, Kompromiss, jedes Glücksfeespiel der Mutter ist Rechtsbeugung, Grundgesetzwidrig, wiederspricht der Kinderrechtskonvention! Die moralische und ideologische Überhöhung nur eines Geschlechtes innerhalb einer Partnerschaft (und von außen) ist der Anfang vom Ende des Agierens auf einer Augenhöhe innerhalb der Partnerschaft. Kinder sollen wieder einen Vater von Geburt an haben, die selbstverständlichste, natürlichste Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung. Die Botschaft muss lauten: Kinder, ihr braucht keine Angst mehr zu haben, ihr werdet Eure Mama und Euren Papa nicht mehr verlieren, wenn sie sich einmal nicht mehr so lieb haben sollten, das hat der Staat jetzt verstanden und hat alles dafür getan und geregelt. Papa und Mama brauchen sich nirgends darüber zu streiten, ob und wer sich um Euch kümmern wird, es werden im Normalfall immer BEIDE von Geburt an sein, weil sie wie in den anderen Ländern Europas das gemeinsame Sorgerecht unabhängig von einem Papier ausüben und sich damit der gelebten Elternschaft bewußt sind und bleiben. Es ging nie um das Recht, sondern um die Pflicht und das Glück elterliche Verantwortung zu leben und wahr zu nehmen.[i][/i] |
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Partisan (1 Kommentare) am 08.02.2012 07:13
Aus dem LebenMutter und Vater haben bereits ein gemeinsames Kind und leben zusammen.Ein weiteres Kind wird geboren und die Mutter meldet sich telefonisch beim JA, um einen Termin für die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu vereinbaren. Noch am Telefon wird die Mutter eindringlich gebeten sich das nochmal genau zu überlegen, da im Trennungsfall das Sorgerecht zu einem Streitpunkt werden könne. Die gemeinsame elterliche Sorge wird dennoch erklärt. Die Eltern trennen sich tatsächlich, aber es gibt in der Folgezeit keinerlei Streit um die Kinder. Im Gegenteil: Beide Ex-Partner bemühen sich selbst für die Kinder eine gute außergerichtliche Lösung gemeinsam zu finden, was gelingt. Nach derzeitiger Gesetzeslage und Rechtspraxis hat die Mutter vor Gericht beinahe ausschließlich die besseren Karten, woran auch der Vorschlag aus der SPD nichts ändert, da das Familiengericht überwiegend der zweifelhaften Empfehlung ideologisierter Jugendamtsmitarbeiter/-innen folgen wird, insbesonder dann und auch damit begründet, wenn ein elterlicher Konflikt ausgemacht wird. Und dieser Konflikt liegt schon vor, wenn die Sache am Gericht anhängig gemacht wird. Ein klares "Nein!" der Mutter wird es demnach bleiben, und dies weiterhin problemlos durchsetzbar. Was die SPD hier anstrebt ist eine hässliche Komplizenschaft von Amts wegen, die bindungsintoleranten, somit dem Grunde nach Kindeswohl schädigenden Müttern zur alleinigen elterlichen Sorge verhelfen soll. Es war aber auch nichts anderes zu erwarten, von der Partei, die sich zunächst für eine gerichtliche Antragslösung durch den Mann, der irgendwie Vater wurde, einsetzte und dafür sorgte, dass das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung tief im Dickicht des Gendiagnostikgesetzes vergraben wurde. Nein, eine SPD die solchen Müll produziert ist weder auf der Höhe der Zeit, was zunehmendes väterliches Engagement in Familien betrifft, noch steht sie für Gleichberechtigung in Geschlechterfragen. MfG |
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BennoW3 (1 Kommentare) am 08.02.2012 00:59
Ist wohl ein wahlpolitischer Testballon.... auf dem Rücken der Kinder... aber inhaltlich ist der Vorschlag völlig unazeptabel und wird den Kinderrrechten nicht gerecht. Vielmehr ist es eine komplizierte (schafft manns bevors Kind in die Schule muss?) und teures (Anwalt-Lobby will mitverdienen an jeder Geburt) Form einer neuen Version des uralten Mutter-Vetos.Moderne Vorschläge sehen so aus: Gleiche Elternverantwortung für jedes Kind https://www.dialog-ueber-deutschland.de/ql?cms_idIdea=1161 Familiengemeinschaften nach dem Gleichstellungsmodell https://www.dialog-ueber-deutschland.de/ql?cms_idIdea=1469 |
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