aktualisiert: 29.11.2012 19:28 Uhr
Text
Text
BERLIN
Streit um die „Google-Steuer“
Bundestag debattiert über das neue Leistungsschutzrecht
Viel hatten die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag zu beraten. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen unter anderen Debatten zu Offshore-Windparks, den Leistungen für Asylbewerber, Gutscheine für Haushaltshilfen, die Entwicklung der ländlichen Räume, die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die Patientenrechte, die Besteuerung von Streubesitzdividenden, die UN-Klimaschutzkonferenz und den Bundeswehreinsatz im Mittelmeer.
Am späten Abend – nach der ursprünglichen Planung ab 0.10 Uhr – sollten sich die Parlamentarier in erster Lesung auch noch mit dem umstrittenen Leistungsschutzrecht beschäftigen. Nach kurzer Aussprache dürften sie den entsprechenden Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen.
Unter dem Slogan „Verteidige Dein Netz“ macht die Suchmaschine „Google“ seit Tagen gegen den Entwurf der Regierung mobil und forderte die Nutzer auf, sich in E-Mails oder Anrufen bei den Bundestagsabgeordneten gegen das geplante Gesetz starkzumachen. Denn nach dem Willen der Regierung sollen die Zeitungsverlage das „ausschließliche Recht“ erhalten, ihre Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zugänglich zu machen.
Durch die Neufassung des Leistungsschutzrechtes soll „sichergestellt werden, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler“, heißt es in der Vorlage der Regierung. Auf gut deutsch: Verlage sollen an den Umsätzen beteiligt werden, die die Suchmaschinen erwirtschaften, wenn sie die Zeitungsartikel verlinken und mit diesen Inhalten Werbung verkaufen.
Das wiederum bedeutet für Suchmaschinen wie „Google“, die auf ihrer Seite „Google News“ kleine Textauszüge, sogenannte „Snippets“ platzieren, dass sie entweder den Zeitungsverlagen eine Lizenzgebühr bezahlen oder auf die Schlagzeilen komplett verzichten müssen. Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr vom Bundestag endgültig verabschiedet werden, es könnte dann im Herbst 2013 in Kraft treten.
„Google“ geht das neue Leistungsschutzrecht zu weit. Es bedeute „weniger Informationen für Bürger und höhere Kosten für Unternehmen“, sagt Stefan Tweraser, der Deutschland-Chef des amerikanischen Konzerns. Das Suchen und Finden, die Grundfunktionen des Internets, würden durch das Gesetz gestört, die neue Regelung stelle einen „weltweit einmaligen Eingriff“ dar.
Zudem könnten die Verlage schon heute bestimmen, ob ihre Inhalte überhaupt bei der Suchmaschine auftauchen oder nicht.
Dagegen verteidigen Verleger und Journalistenverbände die geplanten Neuregelungen. In einem Brief an die Abgeordneten des Bundestags kritisierten Helmut Heinen, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, und Hubert Burda, der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, dass „Google“ seine „marktbeherrschende Stellung einseitig im Eigeninteresse“ nutze.
Das neue Leistungsschutzrecht hemme weder das Suchen noch das Finden im Internet, zudem seien das Verlinken der Inhalte, die private Nutzung, das Lesen und die Zitierfreiheit davon nicht betroffen.
Diesen Artikel
Die neuesten Kommentare
Ȇbersicht Weitere Artikel zum Thema
Standpunkt: Nur Google bezahlt nicht | 29.11.2012
Gelesen
Kommentiert
|
|
ATHEN (dpa-AFX) ROUNDUP: Griechische Koalitionsregierung macht vorerst weiter |
|
|
DÜSSELDORF (dpa-AFX) 'HB': Commerzbank einigt sich mit Betriebsrat auf Abbau von 5.000 Stellen |
|
|
Stuttgart (dpa) Die Promi-Geburtstage vom 18. Juni 2013: Philipp Poisel |
|
|
München (dpa/tmn) Auf Sommerbuffet nur gut durcherhitzte Speisen anbieten |
|
|
Potsdam (dpa) Bund und Länder beraten Finanzierung von Fluthilfe-Fonds |
Zeichen setzen
engagierte Bürger Lesen Sie alles über den Preis und machen Sie Vorschläge, wer ihn bekommen soll. »mehr

Wetter