publiziert: 17.10.2011 18:43 Uhr
aktualisiert: 17.10.2011 18:46 Uhr
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Verfällt das Mindesthaltbarkeitsdatum?

Die Bundesregierung will gegen Lebensmittelverschwendung vorgehen

Die Änderung eines Wortes soll dabei helfen, dass die Deutschen weniger Essen auf den Müll werfen: Die Koalition in Berlin erwägt, den Begriff „Mindesthaltbarkeitsdatum“ auf Lebensmittelverpackungen zu streichen und durch einen anderen Hinweis zu ersetzen. Am Mittwoch wird sich der zuständige Bundestagsausschuss auf Antrag von Union und FDP mit dem Thema beschäftigen.

Ministerin Ilse Aigner (CSU) wird nicht müde, angesichts des Hungers in der Welt gegen das Wegwerfen von Lebensmitteln Front zu machen. Immer wieder verweist sie darauf, dass jeder Deutsche im Jahr Essen für durchschnittlich etwa 310 Euro in den Müll sortiert, insgesamt landen bis zu 20 Millionen Tonnen jährlich auf der Müllkippe. Derzeit lässt Aigner das Wegwerfverhalten der Bürger und des Handels umfassend untersuchen. Viele Produkte verschmähen die Verbraucher jedoch nur, weil sie das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) erreicht haben. Laut einer kürzlich von Aigner vorgestellten Umfrage richten sich 84 Prozent der Bundesbürger danach, obwohl das MHD nur eine Orientierungshilfe sein soll. Allerdings wird es oft als Verfallsdatum interpretiert, „das es aber nicht ist“, betont der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium, Peter Bleser (CDU). Es gibt nur den Zeitpunkt wieder, bis zu dem ein Nahrungsmittel bei angemessener Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Soll heißen: Nach Ablauf ist die Ware nicht automatisch verdorben. „Jeder Hersteller baut zudem ein Sicherheitspolster ein“, weiß Bleser. Wichtig sei, die Verbraucher darüber stärker aufzuklären. Die Datumsangabe auf der Verpackung sei rechtlich vorgegeben, „an der Sprache kann man drehen“.

Die Engländer machen es vor: Sie haben eine Formulierung gewählt, die signalisiert, dass die Lebensmittel auch nach dem aufgedruckten Datum durchaus noch genießbar sind, nur dass es eben Einbußen in der Qualität geben kann: „best before . . .“, steht auf den Packungen, was übersetzt so viel heißt wie „beste Qualität vor dem . . .“. Der Vorsitzende des Ernährungsausschusses, Hans-Michael Goldmann (FDP), betont, ein solcher Aufdruck „wäre eine Handhabe“. Sollte die vom Ministerium in Auftrag gegebene Untersuchung ergeben, dass eine Ursache für das Wegwerfen von Lebensmitteln tatsächlich in der Bezeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums liege, könne eine Umbenennung eine wichtige Möglichkeit sein, die Verschwendung zu verringern. Der Verbraucher brauche „keine irreführende, sondern eine verständliche, sich selbst erklärende Bezeichnung“.

Von unserem Korrespondenten Hagen Strauss
    
    

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