aktualisiert: 09.11.2009 18:43 Uhr
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BERLIN
Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Viele sollen profitieren
Was das Gesetz für Familien, Erben und Betriebe bringt
Ungeachtet des riesigen Haushaltsdefizits hat die Bundesregierung am Montag ihre versprochenen Entlastungen für Familien, Erben und Unternehmen auf den Weg gebracht.
Das Kabinett beschloss das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das zu zusätzlichen Mindereinnahmen von jährlich 8,4 Milliarden Euro führt. Allein der Bund trägt davon 4,6 Milliarden Euro. Die Maßnahmen sollen vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar in Kraft treten. Hier die wichtigsten Eckpunkte:
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Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 20 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es künftig jeweils 184 Euro. Für das dritte Kind und jedes weitere Kind sind es 190 Euro beziehungsweise jeweils 215 Euro. Zugleich wird der Kinderfreibetrag um 984 auf 7008 Euro angehoben. Bei Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt stets, ob das Kindergeld oder der Freibetrag günstiger ist.
Wer wird beim Erbe begünstigt?
Geschwister sowie Nichten und Neffen können mit geringeren Steuersätzen rechnen. Das gilt auch für die Schenkungssteuer. Je nach Höhe des Erbes wird eine Besteuerung zwischen 15 und 43 Prozent fällig. Nach geltendem Recht liegen die Sätze zwischen 30 und 50 Prozent. Wer zum Beispiel 75 000 Euro erbt, muss davon künftig 15 statt 30 Prozent an den Fiskus abführen. Bei einem Erbe von 26 Millionen Euro werden nur noch 40 statt 50 Prozent fällig.
Profitieren Erben von Betrieben?
Ja. Für Unternehmenserben liegt die Latte bei Steuernachlässen künftig niedriger. Bisher muss der Betrieb sieben Jahre fortgeführt werden, um nur 15 Prozent der sonst fälligen Erbschaftsteuer leisten zu müssen. Obendrein ist dafür eine bestimmte Lohnsumme vorgeschrieben, die auf den weitgehenden Erhalt der Arbeitsplätze abzielt. Künftig reicht es, wenn der Betrieb fünf Jahre in der Hand des Erben bleibt. Außerdem wird die Auflage für die Lohnsumme gelockert. Auch für eine völlige Befreiung von der Erbschaftsteuer sind die Bedingungen aus Unternehmersicht in Zukunft günstiger.
Profitieren auch Unternehmen?
Bestimmte Teile der Unternehmensteuerreform aus dem Jahr 2008 werden korrigiert. So gibt es zum Beispiel Erleichterungen bei der Verlustverrechnung. Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen sollen ebenfalls gelockert werden. Und: Auf Drängen der CSU wird der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen in Hotels und Pensionen von 19 auf sieben Prozent reduziert.
Was ist mit der Bioenergie?
Bei reinen Biokraftstoffen will die Regierung auf die von der großen Koalition beschlossene Anhebung des Steuersatzes zum 1. Januar 2010 verzichten. Damit bleibt es beim derzeitigen Satz von 18 Cent pro Liter. Die Erhöhung hätte sechs Cent pro Liter betragen. Mit dieser Maßnahme soll sich die Produktion von Biokraftstoffen weiter lohnen.
Und was sagen die Kritiker?
Die SPD moniert, von den Maßnahmen würden kaum nennenswerte Wachstumsimpulse ausgehen. Sozialverbände geben zu bedenken, dass die Kinder in Hartz-IV-Familien nicht von der Kindergelderhöhung profitieren, weil die zusätzlichen Beträge verrechnet werden. Die Linkspartei kritisiert, dass von den betrieblichen Steuererleichterungen eher große Konzerne profitieren würden. Damit gehe die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander.
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