aktualisiert: 03.12.2008 20:17 Uhr
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Der Energiesparprofi rät: Energieausweis: Zwei Varianten
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der „Bedarfsausweis“ orientiert sich an der Qualität der Gebäudesubstanz, dem „Verbrauchsausweis“ liegen die Heizkostenabrechnungen zugrunde. Die Gelehrten streiten seit Jahren, welcher Ausweis besser sei. Das ist so, als ob sich ein Nordsee-Fan und ein Alpen-Fan über die schönste Urlaubsregion streiten. So, wie man in den Alpen und an der Nordsee einen tollen Urlaub verbringen kann, geben beide Ausweisvarianten annähernd Auskunft über den energetischen Zustand des Hauses. Kein Ausweis lässt jedoch Prognosen auf die tatsächlich zu erwartenden Energiekosten zu.
Wer, welchen Ausweis haben muss, versucht die Deutsche Energieagentur so zu formulieren: „Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, gilt die Ausweispflicht seit dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Bis einschließlich zum 30. September 2008 bestand generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Seitdem gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. . . . Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.“
Tipp: Unabhängig von diesem Termin- und Begriffschaos sollte jeder einen Energieausweis besitzen. Wer schlau ist, lässt sich zunächst den billigen Verbrauchsausweis ausstellen. Man hat dann eine erste Tendenz, wie die Energiebilanz aussieht.

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