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Bremen/Berlin: Regelstudienzeit vorbei? Eltern bleiben unterhaltspflichtig

Bremen/Berlin

Regelstudienzeit vorbei? Eltern bleiben unterhaltspflichtig

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    Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern für die Erstausbildung Unterhalt zu bezahlen - sofern sie können. Das gilt auch dann, wenn Kinder die durchschnittliche Studiendauer oder die Regelstudienzeit überschreiten. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremens (Az. 5 UF 23/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.

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