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Beispielrechnung: 2.000 Euro Urlaubsgeld: So viel Netto bleibt vom Brutto

Beispielrechnung

2.000 Euro Urlaubsgeld: So viel Netto bleibt vom Brutto

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    Urlaubsgeld ist für viele Beschäftigte eine geschätzte Sonderzahlung: individuelle Faktoren beeinflussen jedoch die Höhe der Auszahlung.
    Urlaubsgeld ist für viele Beschäftigte eine geschätzte Sonderzahlung: individuelle Faktoren beeinflussen jedoch die Höhe der Auszahlung. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Urlaubsgeld ist voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Neben der Lohnsteuer führt der Arbeitgeber also auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab, Soli und Kirchensteuer nur unter Umständen. Und weil das Urlaubsgeld das Monatseinkommen einmalig stark erhöhen kann, sind die Steuerabgaben aufgrund der Steuerprogression zudem höher als üblich. Aber wie viel kommt denn nun von 2.000 Euro Brutto-Urlaubsgeld tatsächlich auf dem Konto an?

    Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hat das mal anhand eines fiktiven Beispiels ausgerechnet: Eine verheiratete, evangelische Person in Steuerklasse 3 bezieht in Berlin ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Ihr würden nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben von 2.000 Euro Urlaubsgeld lediglich 1.142 Euro aufs Konto überwiesen werden - mitsamt des regulären Arbeitslohns ergibt das laut Lohi einen Überweisungsbetrag von rund 4.046 Euro.

    Eine grobe Rechenhilfe bedient nahezu jeden Einzelfall

    Gut zu wissen: Auch wenn anhand eines einzelnen Beispiels gut abzulesen ist, über welchen Zusatzbetrag sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grob freuen können, kann das Ergebnis von Einzelfall zu Einzelfall abweichen. Für Beschäftigte etwa einer anderen Steuerklasse, eines anderen Bundeslandes oder einer abweichenden Religionszugehörigkeit sowie mit unterschiedlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen wiche der Überweisungsbetrag ab.

    Wer es nicht ganz so genau nehmen möchte, kann darum auch diese einfache Gedankenstütze des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) bemühen: Demnach können Beschäftigte davon ausgehen, dass ihnen üblicherweise etwas mehr als die Hälfte der zugesicherten Sonderzahlung auch tatsächlich überwiesen wird.

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