Gibt es im Unternehmen weniger Arbeit, können betriebsbedingte Kündigungen gerechtfertigt sein. Dieser Kündigungsgrund zählt aber nicht, wenn fortlaufend Leiharbeitnehmer beschäftigt werden.
Mieter müssen sich an Regeln halten. Wenn sie das nicht tun, droht ihnen die fristlose Kündigung. Ausziehen müssen sie aber dennoch in der Regel nicht sofort.
Wer lange Zeit auf Geld vom Arbeitgeber warten muss, darf sich beschweren. Ein Grund zur Kündigung ist das nicht - auch dann, wenn aus der Kritik eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird.
Feuchte Wände in der Wohnung sind oft schwer zu trocknen. Wächst dort Schimmel, kann dies gesundheitsschädlich sein. Mieter mit Kindern müssen das nicht hinnehmen.
Das Verhältnis von Betriebsrat und Geschäftsführung ist nicht immer harmonisch. Greift der Arbeitgeber zu drastischen Mitteln, um eine Kündigung zu rechtfertigen, können sich Mitarbeiter wehren.
Wer kranke Kinder mit zur Arbeit bringt, begeht eine Pflichtverletzung. In der Regel müssen sich Eltern mit dem Chef absprechen. Für eine fristlose Kündigung reicht das Vergehen jedoch nicht.
Job-Anforderungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Wegen mangelnder Fremdsprachenkenntnisse können Arbeitnehmer aber nicht in jedem Fall gekündigt werden. Das ist nur gerechtfertigt, wenn die Kenntnisse zwingend erforderlich sind.
Wie weit reichen die Sonderrechte der Kirchen als Arbeitgeber von etwa 1,4 Millionen Menschen? Diese Frage soll das Bundesarbeitsgericht im Fall eines katholischen Mediziners beantworten.
Ein stellvertretender Marktleiter steht vor Gericht, weil er angeblich 320 Euro im hauseigenen Tresor geklaut hat. Sein Chef hatte nämlch eine Kamera installiert.
Hat ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit viele Fehlzeiten, ist das für den Arbeitgeber oft eine Herausforderung: Er muss die Ausfälle überbrücken und eine Vertretung organisieren.
Eine Kündigung ist ein schwerer Schlag. Wehrlos hinnehmen müssen Arbeitnehmer ihn aber nicht. Denn damit der Rauswurf wirklich zählt, muss der Arbeitgeber einiges beachten.
Mieter richten manchmal große Schäden an. Eine Kündigung ist deshalb aber nicht immer zulässig. Die entscheidende Frage hierbei: Ist der Schaden durch Fahrlässigkeit oder eine schwere Pflichtverletzung entstanden?
Der Umgang mit Hetze und Fremdenfeindlichkeit im Netz ist ein viel diskutiertes Thema. Öffentliche Anfeindungen können auch ein Kündigungsgrund sein. Wie ist es jedoch bei privaten Chats?