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THEISAU: Theisau: Wasser muss bis auf Weiteres abgekocht werden

THEISAU

Theisau: Wasser muss bis auf Weiteres abgekocht werden

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    In Theisau muss dieser Tage das Wasser wieder abgekocht werden.
    In Theisau muss dieser Tage das Wasser wieder abgekocht werden. Foto: M. Drossel

    Wie das Landratsamt Lichtenfels mitteilt, sind bei der routinemäßig ausgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt worden. „Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden“, heißt es weiter. „Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt eingeleitet.“

    Die Landkreisverwaltung rät dringend, folgenden Anweisungen unbedingt zu beachten:

    • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

    • Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.

    • Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.

    • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

    • Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.

    Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauere in der Regel zwischen sechs und 10 Tagen, heißt es aus dem Landratsamt. Es werd eine Pressemitteilung veröffentlicht, wenn die Abkochanordnung wieder aufgehoben wird.

    „Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig“, informiert das Landratsamt. Der Hinweis auf die Abkochanordnung wurde auch über Warn-Apps wie NINA veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.

    Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat. (red)

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