Für die Müllgebühren müssen die Landkreisbürger demnächst tiefer in die Tasche greifen. Bei der Sitzung des Umweltausschusses des Kreistags am Montag gab Landrat Christian Meißner bekannt, das die Verbandsumlage beim Zweckverband Abfallwirtschaft in Nordwest Oberfranken (ZAW) ab 1. März 2015 von 105 auf 133 Euro pro Tonne erhöht wurde.
Daher führe die Verwaltung eine Neukalkulation der Abfallgebühren für den Zeitraum 2016 bis 2018 durch. Bei den nächsten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags werde über die Abfallgebührenkalkulation beraten.
Müllheizkraftwerk zu groß
Kritisch äußerte sich der Landrat über den Zweckverband: „Es wurde zu wenig nachgedacht, wohin man will“, sagte er. Das Müllheizkraftwerk in Coburg komme in die Jahre und sei damals viel zu groß dimensioniert worden. Es müsse auch über einen kleineren Neubau nachgedacht werden.
Meißner machte deutlich, dass sich durch das Umweltverhalten der Menschen und durch gesetzliche Auflagen die Müllmengen verringert hätten. Er plädierte für eine moderate Anhebung der Müllgebühren. „Es geht um den Geldbeutel der Bürger, nicht um den Kreishaushalt“, stellte Meißner fest.
Sacksammlung bis 2016 fix
Derzeit prüfe das Landratsamt, ob anstelle der Gelben Säcke auch im Landkreis Lichtenfels eine Gelbe Tonne eingeführt werde, erläuterten Abteilungsleiter Anton Fleischmann und Müllberater Wolfgang Schneider. Diese Überlegung wurde auch jüngst am Lesertelefon des Obermain-Tagblatts formuliert.
Die Sacksammlung nach dem aktuellen Dualen System sei bis 2016 ausgeschrieben, so Landrat Meißner. Einer möglichen Änderung der Vereinbarung zwischen Dualen System und dem Landkreis Lichtenfels müssten alle Beteiligten zustimmen. „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ teilte mit, dass eine Änderung wegen der damit verbundene Mehrkosten nicht möglich sei, erläuterte Fleischmann. Auch der Systemumstellung ab 2017 könne nicht in Aussicht gestellt werden.
Seit Februar 2015 liege ein Arbeitsentwurf Wertstoffgesetz vor, der im Kabinett bis Ende 2015 beschlossen werden könnte. Nach dem geplanten Wertstoffgesetz gehe hervor, dass die bisherige „Gelbe Tonne“ zu einer einheitlichen Wertstofftonne weiterentwickelt werde. Der Ausschuss folgte dem Vorschlag der Verwaltung, eine Entscheidung erst bis zur möglichen Einführung einer Gelben Tonne aufzuschieben. Sie pflichteten Günter Knorr (CSU) bei, den Gelben Sack auch weiterhin beizubehalten.
Kreisrat Michael Bienlein (CSU) hatte einen Antrag auf Verwertung des Straßenbegleitgrüns gestellt. Das Gras in Biogasanlagen im Landkreis Lichtenfels zu verwerten, sei nicht zulässig, gab Kreisbauhofleiter Heiko Tremel bekannt. Das Absaugen der Bankette und Grünstreifen komme aus Kostengründen nicht infrage, da der Landkreis nicht über geeignete Maschinen verfüge.
Die Kosten für eine Mähkombination zum Absaugen des Grüns beliefen sich auf 200 000 Euro. Derzeit bliebe nur eine kostenpflichtige Anlieferung von Grüngut an die Kompostieranlage der Firma Panzer und Kraus in Lichtenfels.
Gegen die zunehmende Verlärmung
Die Fraktion der Grünen/Bündnis 90 hatte einen Antrag auf Lärmschutzmaßnahmen gestellt. Fraktionsvorsitzender Valentin Motschmann machte deutlich, dass eine Gesundheitsregion Möglichkeiten finden sollte, der zunehmenden Verlärmung entgegenzuwirken.
Voraussetzung für Lärmschutzmaßnahmen sei, den konkreten Bedarf zu ermitteln, sagt Landrat Christian Meißner. Es sollten zunächst an den Brennpunkten aktuelle Messungen vorgenommen werden, ehe Maßnahmen ergriffen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob an Wohngebäuden entlang der Kreisstraßen die Grenzwerte für die Lärmsanierung gemäß der Verkehrslärmschutzlinie des Bundes überschritten werden.
Änderungen am „Gründla“
Auf Antrag der Stadt Lichtenfels wurde der Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets „Köstner Gründla“ geändert, gab Landrat Meißner bekannt. Es wurde eine Teilfläche von 4000 Quadratmetern aus dem Schutzgebiet heraus genommen, damit eine Baulücke an der Schloss-Banz-Straße in Kösten geschlossen werden kann.
Als Ersatz wurde das Grundstück der Gemarkung Kösten gefunden. Die Stadt Lichtenfels ist Eigentümerin dieses Grundstückes mit einer Gesamtfläche von 7,2 Hektar.
Im Landschaftsschutzgebiet „Köstner Gründla“ befinden sich bereits 6,4 Hektar dieser Fläche. Die restliche Teilfläche von rund 8000 Quadratmetern ist nur durch einen untergeordneten Feld- und Waldweg abgeteilt und soll in das Schutzgebiet aufgenommen werden.