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LICHTENFELS: Gericht Lichtenfels: Faustschlag auf Hinterkopf nur Auftakt

LICHTENFELS

Gericht Lichtenfels: Faustschlag auf Hinterkopf nur Auftakt

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    Schwellungen im Gesicht, Abschürfungen und Schmerzen. Was einem heute 19-jährigen Altenkunstadter vor gut einem halben Jahr durch einen etwa Gleichaltrigen zugestoßen ist, wäre Grund genug, nie mehr mit ihm zu reden. Doch am Donnerstag saßen die beiden Männer nebeneinander locker plaudernd auf dem Flur des Amtsgerichts. Dann begann das Verfahren um Körperverletzung.

    Die Fäuste sprechen

    Worum es ging, geschah am 15. Dezember. Doch adventlich war es nicht. Gegen 1 Uhr erhielt der 19-Jährige auf dem Parkplatz vor einer Burgkunstadter Diskothek von hinten einen Faustschlag auf den Hinterkopf. Ehe er sich einen Reim darauf machen konnte, ging er stürzend zu Boden.

    Doch dann wurde er erst richtig malträtiert – mehrfach mit Fäusten ins Gesicht. Diese Fäuste gehörten einem heute 21-jährigen Burgkunstadter, und der pflegte zu Beginn der Verhandlung im Saal 14 des Amtsgerichts eine interessante Sicht auf die Dinge: „Das war ein totaler Kindergarten von mir gewesen – einmal und nie wieder“, erklärte er. Darüber hinaus sprach er davon, sich bei seinem Opfer entschuldigt zu haben. Auch wenn der Vorfall nach einer jugendtypischen Verfehlung klang, so saß doch auch ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe mit im Saal. Und der wusste von durchaus schwierigen Verhältnissen zu berichten, in welchen der Angeklagte aufgewachsen ist. Sein Vater habe kein Interesse an ihm gehabt, eine Ausbildung wurde abgebrochen und ein Eintrag wegen Diebstahls steht im Bundeszentralregister auch verzeichnet. Aber es gab auch Dinge, die von der Jugendgerichtshilfe für besonders und gut empfunden wurde.

    „Seit seinem 14. Jahr versucht er mit Mini-Jobs seine Familie zu unterstützen“ und überdies stünde eine neue Ausbildung an, war zu erfahren. Doch was war der Grund für all die Faustschläge? „Seine Ex-Freundin ist auch meine Ex-Freundin“, ließ sich das Opfer im Zeugenstand ein. Viel mehr wollte Richter Matthias Huber dann auch nicht wissen und fragte in Richtung von Staatsanwalt Heim dazu nach, ob es wirklich eines Urteils bedürfe oder ob man es nicht bei einer Geldauflage belassen könnte.

    Mahnende Worte

    Und Heim sollte sich jetzt den Angeklagten mahnend zur Brust nehmen. Er beobachtete ihn schon eine Weile und gab auch eine Einschätzung zu seinem während des Prozesses gezeigten Verhalten ab. „Es ist hier keine Wohlfühlveranstaltung – reinschlendern in Jogginghosen, bisschen grinsen und wieder raus – irgendwann ist mal Schluss“, formulierte Heim.

    Dann willigte er in den Vorschlag Hubers ein und dann wurde es dreistellig. Gegen Zahlung von 600 Euro Geldauflage wurde das Verfahren eingestellt.

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