Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Obermain
Icon Pfeil nach unten
Lichtenfels
Icon Pfeil nach unten

LICHTENFELS: Gerichtsbericht: Kurzschlussreaktion mit schlimmen Folgen

LICHTENFELS

Gerichtsbericht: Kurzschlussreaktion mit schlimmen Folgen

    • |
    • |

    Eine Ohrfeige ist nicht gleich eine Ohrfeige. Das durften sowohl ein Täter als auch ein Opfer erfahren. Wegen eines – in gewisser Weise seltenen – Vorfalls kam es am Dienstag auf dem Amtsgericht zu einem Verfahren wegen Körperverletzung.

    Was sich am 14. August des vergangenen Jahres gegen 18 Uhr in der Keltenstraße zutrug, könnte eine an eigenwilliger Heiterkeit seltene Vorgeschichte gehabt haben. Der angeklagte Angestellte eines elterlichen Betriebs gab dazu an, auf dem WC sitzend durch ein halb geöffnetes Fenster Geräusche vernommen zu haben, die ihm verdächtig schienen.

    In der Vermutung, dass er gerade einen Dieb dabei ertappen könnte, wie dieser sich an Firmeneigentum, insbesondere an einer Schubkarre, zu schaffen macht, sei er aus dem WC gestürzt und habe sich auf die Suche nach dem Dieb begeben. In der Keltenstraße sei er auf diesen gestoßen. So jedenfalls die Angaben des Angeklagten.

    Aus dem Mund des Opfers sollten Richter Matthias Huber und Staatsanwalt Heim eine andere Variante zu hören bekommen. Der junge Mann gab an, sich als Fußgänger in der Keltenstraße umgedreht zu haben, weil hinter ihm „gebläkt“, also geschrien, worden sei. Dieser „Bläker“ sei der Angeklagte gewesen, der ihn wegen einer Schubkarre zur Rede habe stellen wollen.

    „Ich habe ihm erklärt, dass ich mit der Schubkarre nichts zu tun habe (…), aber da hab' ich schon eine sitzen gehabt“, so das im Zeugenstand aussagende Opfer zu dem, was eine Ohrfeige war. Doch entgegen üblicher Ohrfeigen, hatte diese Ohrfeige besonders viel Schaden angerichtet. Einer davon war ein Kieferhöhlenbruch.

    Auf Passant losgegangen

    Wieso der Angeklagte gerade auf den Mann in der Keltenstraße verfiel, erklärt sich wohl dadurch, dass der Geschädigte, von einem Supermarkt kommend, just in dem Moment als Passant an dem Geschäft des Angeklagten vorbeikam, als sich dort jemand an einer Schubkarre zu schaffen machte.

    In der Annahme, dass der Mann an der Schubkarre lediglich ein Mitarbeiter sei, ging der Passant dann wohl ruhig weiter und bekam die Folgen einer Verwechslung in der Keltenstraße zu spüren. Ob das Opfer nur Passant oder vielleicht doch der Mann an der Schubkarren war, sollte während der Verhandlung nicht weiter ergründet werden.

    Spät Einsicht gezeigt

    Was der Täter aber sagte, war das Geschehen einräumend. Er habe dem Mann „einen Denkzettel erteilen“ wollen, doch dass das nicht in Ordnung war, sei ihm auch klar geworden. Mehr noch: „Ich schäme mich eigentlich dafür, heute hier dabei zu sein“, fuhr der Angeklagte weiter fort.

    Das Urteil, das gegen den bisher völlig unbescholtenen Mann erging, sollte auf eine Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro lauten. Doch Richter Huber rief dem Verurteilten auch ins Gedächtnis, dass ein Urteil auch auf gefährliche Körperverletzung hätte lauten können.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden