Die Führerscheinstelle am Landratsamt Lichtenfels weist auf den Pflichtumtausch für die Papierführerscheine hin. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 1965 bis einschließlich 1970 geboren sind, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2024 ein neues Dokument in den Händen haben. Für spätere Geburtsjahrgänge gelten längere Umtauschfristen. Für den Umtausch zuständig ist die Behörde des Hauptwohnsitzes. Für alle im Landkreis wohnenden Personen ist dies die Führerscheinstelle am Landratsamt.
Wer einen Termin in der Führerscheinstelle vereinbaren möchte, kann das online unter dem Link: Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Formulare und Informationen (lkr-lif.de) machen. (red)