In den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen ist offenes Feuer ab dem 1. Juli verboten. Das Verbot betrifft die Orte Himmelstadt, Retzstadt, Thüngen und Zellingen, heißt es in einer Pressemitteilung der Verwaltungsgemeinschaft.
Zellingen
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden