Die Lohrer Spessartfestwoche ist ein Volksfest, welches oft und gerne von Familien besucht wird, weshalb dort typischerweise besonders viele Kinder und Jugendliche anzutreffen sind. Damit ist eine unmittelbare Gegenwart Minderjähriger gegeben, sodass der § 5 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) gilt. Es herrscht somit ein Verbot von Cannabis auf der Lohrer Spessartfestwoche. Das teilt die Stadt Lohr in einer Pressemitteilung mit. Im Übrigen gilt das Verbot auch vor und in Fahrgeschäften, an den Schaustellerbuden und auf den Verkehrsflächen. (ins)
Lohr
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