Nach geltendem Recht hätte die Tempobegrenzung nicht für die Kreisstraßen Breidensteiner- und die Steingrundstraße sowie die MSP 21 ausgewiesen werden dürfen. Der Neuhüttener Gemeinderat setzt seine Hoffnung deshalb auf eine zeitnahe Änderung der rechtlichen Voraussetzungen, die es unter Umständen ermöglichen könnten, dass Tempo 30 im gesamten Ortsgebiet gilt.
Neuhütten
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