Mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag beschäftigt. Weil seitdem immer wieder Kleinstbeträge anfallen, die im Centbereich liegen, folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung, eine Kleinbetragsregelung einzuführen.
Erhoben werden nur noch Grundsteuerbescheide ab einem Betrag von drei Euro. Wer einen Bescheid unter diesem Schwellenwert erhalten und schon bezahlt hat, kann trotzdem nicht auf eine Rückerstattung hoffen. Wer seinen unter drei Euro liegenden Grundsteuerbescheid noch nicht bezahlt hat, kann hingegen mit der Niederschlagung zum Ende des Jahres rechnen. ahe
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