Aufgrund der aktuell bestehenden akuten Waldbrandgefahr gilt in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lohr bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen. Das Verbot betrifft das gesamte Gebiet der Gemeinden Neuendorf, Neustadt, Rechtenbach und Steinfeld. Angesichts der anhaltenden heißen und trockenen Witterung besteht in der Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen und so weiter, allerhöchste Brandgefahr.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer und Feuerwerke auf privaten Grundstücken. Das Grillen innerorts im privaten Bereich ist ausnahmsweise erlaubt. Vor Entzünden des Grillfeuers muss gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen, muss einen ausreichenden Mindestabstand zu leicht entzündlichen Stoffen wie trockenem Gras oder Holz haben und muss ständig beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, das heißt, die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden. (pz)
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