Italien, Griechenland und die Türkei - viele Urlaubsparadiese sind unversehens zu Flammeninfernos geworden. Pauschalreisende, die in einer betroffenen Region ihren Sommerurlaub gebucht haben, können unter diesen Umständen von ihrem Vertrag zurücktreten, teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit. Ebenso können sie ihre Reise vorzeitig beenden. Waldbrände zählen ebenso wie Erdbeben oder Vulkanausbrüche zu unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen.
Pauschalurlauber können stornieren
