Das Urteil im Strafverfahren gegen den Erfurter Doping-Arzt Mark S. ist rechtskräftig. Laut dem Oberlandesgericht München wurde die Revision zurückgenommen.
Der Fall um den Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Wie eine Sprecherin des Landgerichts München II auf Nachfrage erklärte, hat die Verteidigung des Mediziners Revision gegen das Urteil eingelegt.
Der Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht gegen das Urteil des Landgerichts München vor und wird Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, teilte sein Anwalt Juri Goldstein der Deutschen Presse-Agentur mit.
Im ersten großen Doping-Strafprozess in Deutschland seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes ist der Arzt Mark S. zu einer empfindlichen Haftstrafe verurteilt worden. Auch seine Helfer wurden schuldig gesprochen.
Vier Monate lang wurde das Doping-System von Mark S. durchleuchtet. In dieser Woche fällt das Landgericht München ein Urteil gegen den Erfurter Arzt. Anti-Doping-Kämpfer hoffen auf ein hartes und abschreckendes Verdikt.
Nach 22 Tagen Beweisaufnahme sind in dem Doping-Verfahren gegen Mark S. die Plädoyers vorgetragen worden. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Arzt eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren, auch wegen eines „Menschenversuchs”.
Nach 22 Tagen Beweisaufnahme samt Zeugenaussagen und Geständnissen stehen im Dopingprozess gegen den Erfurter Arzt Mark S. und seine Komplizen die zwei finalen Verhandlungstage an.
In dem Doping-Verfahren gegen Mark S. verweigern etliche Sportler Zeugenaussagen. Der Prozess droht sich in die Länge zu ziehen. Dann kommen Verteidiger der Kammer entgegen. Ein Urteil soll im Januar fallen.
Mark S. war nach eigener Aussage eigentlich stets um die Gesundheit seiner gedopten Athleten besorgt. Das bestätigen die Sportler. Einmal aber ging etwas schief.
Der Arzt Mark S. hat sich im Doping-Prozess in München erneut erklärt. Dabei machte er einen unerwarteten Vorschlag zur Hilfe im Kampf gegen das Coronavirus.
Einer der größten deutschen Doping-Prozesse wird sich noch bis in den Sommer 2021 erstrecken. In dem Verfahren um den Mediziner Mark S. lässt ein weiterer Angeklagter nun eine Erklärung verlesen. Eine frühere Kundin von Mark S.