Nach der Ankündigung von Rheinland-Pfalz, AfD-Mitgliedern den Weg in den öffentlichen Dienst zu verschließen, hat Hessen seinen Vorzug einer künftigen länderübergreifenden Regelung betont. Innenminister Roman Poseck (CDU) teilte der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit: «Hessen beabsichtigt gegenwärtig nicht, Beamte flächendeckend nach einer AfD-Mitgliedschaft zu befragen.»
Er ergänzte: «Ich strebe weiter ein abgestimmtes Vorgehen der Länder an.» Damit bezog sich der Minister vor allem auf das laufende Kölner Gerichtsverfahren zu einer möglichen Hochstufung der bundesweiten AfD als gesichert rechtsextremistisch.
Innenministerkonferenz hat Arbeitsgruppe beauftragt
Poseck erklärte, die bei der Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven «beauftragte Arbeitsgruppe, die sich insbesondere mit Fragen mit Auswirkungen der Einstufungen der AfD auf den öffentlichen Dienst und waffenrechtliche Erlaubnisse befassen wird, geht wesentlich auf eine hessische Initiative zurück».
Er betonte: «Gerade in Zeiten, in denen extremistische Tendenzen zunehmen und Desinformation demokratische Institutionen untergräbt, ist es unerlässlich, dass der öffentliche Dienst ein Bollwerk gegen Verfassungsfeinde bleibt. Personen, die mit verfassungswidrigen Positionen sympathisieren oder diese gar aktiv vertreten, dürfen keinen Einfluss auf staatliches Handeln erlangen.»
Entlassung von Polizisten mit rechtsextremer Chatgruppe
Zugleich darf laut Poseck kein falscher Eindruck entstehen: «Der öffentliche Dienst in Hessen hat aktuell kein Extremismusproblem. Im Gegenteil: Unsere Beamten treten aus Überzeugung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein.» Extremismusfälle seien die absolute Ausnahme - dabei werde bereits konsequent gehandelt: «So betreiben wir zum Beispiel gerade die Entlassung von Polizeibeamten, die sich an einer Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten beteiligt haben.»
Um den Eintritt von Extremisten in den öffentlichen Dienst zu verhindern, habe Hessen die gesetzlichen Möglichkeiten zur Einbeziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes vor einer Einstellung etwa von Polizisten zuletzt deutlich erweitert. «Weitere Maßnahmen werden gegenwärtig geprüft», teilte Poseck mit.
Innenminister Poseck: Gerichte haben hohe Hürden aufgestellt
Dabei gehe es darum, «den öffentlichen Dienst auch weiter frei von Verfassungsfeinden zu halten und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten». Poseck, einst Hessens höchster Richter, erläuterte: «Die Gerichte haben immer wieder hohe Hürden aufgestellt und deutlich gemacht, dass es grundsätzlich auf Einzelfallprüfungen ankommt.»
Laut dem rheinland-pfälzischen Innenminister Michael Ebling (SPD) wird in seinem Bundesland künftig beim Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.
Liste extremistischer Organisationen in Rheinland-Pfalz
Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. «Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden», erklärte Ebling.
Die AfD warf ihm verfassungswidrige Methoden vor. «Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten», erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete und rheinland-pfälzische Vize-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier. Statt konkreter Vorwürfe werde ab sofort jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt.
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