„Eine Geldstrafe ist doch besser als gesiebte Luft“, meinte der 25-jährige Angeklagte erleichtert, nachdem der Staatsanwalt eine Geldstrafe gefordert hatte. Schließlich war der gebürtige Straubinger des wiederholten Reisegewerbebetriebs ohne Reisegewerbekarte beschuldigt worden und hätte demnach auch einer Freiheitsstrafe entgegensehen können.
BAD KISSINGEN (ROS)