Karl Heinz Laudenbach muss nur noch wenige Tage in der Justizvollzugsanstalt verbringen. Der frühere Oberbürgermeister von Bad Kissingen wird am Samstag, 16. Mai, vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Er hat dann gut 21 Monate Haft hinter sich.
Wie die Staatsanwaltschaft Würzburg am Donnerstag auf Anfrage bestätigt, hat das Landgericht Schweinfurt über Laudenbachs Antrag auf vorzeitige Haftentlassung „positiv entschieden“. Die Staatsanwaltschaft Würzburg habe auf Rechtsmittel gegen den Beschluss verzichtet.
Zur Begründung hieß es von der Staatsanwaltschaft, Laudenbach habe sich „in Haft ordnungsgemäß geführt, so dass einer Entlassung zum Zweidrittelzeitpunkt keine Bedenken entgegenstehen“. Mit der vorzeitigen Haftentlassung werde die Restfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Wie Thorsten Seebach für die Staatsanwaltschaft Würzburg weiter mitteilt, beträgt die Bewährungszeit drei Monate. Neben den üblichen Bewährungsauflagen, habe Laudenbach auch die Weisung erhalten, „den entstandenen Steuerschaden mit monatlich festgesetzten Mindestzahlungen wieder gutzumachen“. Einen Bewährungshelfer habe das Gericht nicht bestellt.
Wie berichtet, war der jetzt erfolgreiche Antrag auf vorzeitige Haftentlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit bereits Laudenbachs zweiter. Einen ersten Anlauf hatte der frühere Kriminaldirektor bereits im vergangenen Dezember nach Verbüßung der Hälfte seiner Freiheitsstrafe unternommen.
Im Dezember noch gescheitert
Das Landgericht Schweinfurt entschied damals ebenfalls positiv. Die Staatsanwaltschaft Würzburg legte aber Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. Und das Oberlandesgericht Bamberg folgte als übergeordnete Instanz der Argumentation der Staatsanwälte.
Die Bamberger Richter sahen die für eine Entlassung nach Verbüßung der halben Haftzeit notwendigen besonderen Voraussetzungen nicht als gegeben an. Unter anderem hielten sie ihm vor, dass sein Geständnis im Prozess vor dem Landgericht Würzburg „erst nach umfangreicher Beweisaufnahme erfolgt und damit eher von Taktik als von Schuldeinsicht und Reue geprägt gewesen“ sei.
Darüber hinaus habe bis damals noch keine Schadenswiedergutmachung stattgefunden. Überhaupt komme „ein Prominentenbonus für ehemalige Kommunalpolitiker grundsätzlich nicht in Betracht“, erklärte das Oberlandesgericht.
Vorteilsannahme
Laudenbach war vom Landgericht Würzburg wegen Vorteilsannahme bei der Vermittlung von Fürstenhof und Schweizerhaus an russische Investoren und wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. 434 000 Euro habe er 2008 für die Vermittlung, die nach Überzeugung des Gerichts zu seinen Dienstgeschäften als Oberbürgermeister gehörte, in vier Teilbeträgen kassiert. Die Steuerverkürzung, für die er verurteilt wurde, setzten die Finanzbehörden mit gut 300 000 Euro an. Dabei ging es nicht nur um 2008 nicht angegebenen Einnahmen, sondern auch um eine zu spät abgegebene Steuererklärung für 2011.
Dass der eigentlich erst im vergangenen August verurteilte Laudenbach jetzt schon zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe verbüßt hat, liegt daran, dass er bereits seit August 2013 in Untersuchungshaft saß. Und die wird angerechnet.