Auch Schwerkranke im Landkreis äußern den Wunsch, selbstbestimmt sterben zu dürfen. Bei einem Suizid wären viele auf Hilfe angewiesen. Seit 2015 sahen sich Ärzte, Betroffene und Vereine für Sterbehilfe vom Paragrafen 217 bedroht, das Strafgesetzbuch sah Geld- oder Haftstrafen vor. Gestern fiel das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe darf in Deutschland nicht verboten werden. Was sagen Hospizverein oder Palliativstation im Landkreis dazu? Und wie bewertet es eine Frau, die 2013 ihren todkranken Mann bei seinem Suizid in der Schweiz begleitete?
Sterbehilfe: Das sagen Experten aus Bad Kissingen und Bad Neustadt

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