Bad Kissingen

Sterbehilfe: Das sagen Experten aus Bad Kissingen und Bad Neustadt

Palliativmediziner und Hospizbegleiter sehen die Entscheidung kritisch. Die Reaktion einer Fränkin, die 2013 ihren Mann zum Sterben in die Schweiz begleitete, ist gänzlich anders.
Viele unheilbar kranke Menschen wünschen sich den Tod. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland gekippt. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa       -  Viele unheilbar kranke Menschen wünschen sich den Tod. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland gekippt. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa
| Viele unheilbar kranke Menschen wünschen sich den Tod. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland gekippt. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa

Auch Schwerkranke im Landkreis äußern den Wunsch, selbstbestimmt sterben zu dürfen. Bei einem Suizid wären viele auf Hilfe angewiesen. Seit 2015 sahen sich Ärzte, Betroffene und Vereine für Sterbehilfe vom Paragrafen 217 bedroht, das Strafgesetzbuch sah Geld- oder Haftstrafen vor. Gestern fiel das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe darf in Deutschland nicht verboten werden. Was sagen Hospizverein oder Palliativstation im Landkreis dazu? Und wie bewertet es eine Frau, die 2013 ihren todkranken Mann bei seinem Suizid in der Schweiz begleitete?

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