Zum Schutz von Wiesenbrütern wurde in Bayern für Grünlandflächen ein Walzverbot nach dem 15. März eingeführt. Wegen der aktuellen Witterung gestattet die Regierung von Unterfranken laut Pressemeldung aber unter anderem für die Landkreise Bad Kissingen , Rhön-Grabfeld und Schweinfurt das Walzen von Grünlandflächen bis 1. April. Dies gilt jedoch nicht für Wiesenbrütergebiete. Dort bleibt es bei dem Verbot, Grünland nach dem 15. März zu walzen. ruf
Walzen von Grünflächen
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