
Beide Frauen konnten sich durch glückliche Umstände selbst an Land retten. Ein evangelischer Pfarrer hatte noch beherzt vom Ufer aus geholfen. Sonst niemand.
Das makabre Schauspiel mitten in der Stadt an der Alten Mainbrücke hatte viele Zuschauer. Die griffen zwar nicht ein, machten aber Aktionsfotos, die dann auch in der Bild-Zeitung veröffentlicht wurden. Die Zeitung wirbt mit bis zu 500 Euro für Sensationsfotos. Unsere Redaktion hatte es im vorliegenden Fall übrigens abgelehnt, Sensationsfotos von einem Unglück gegen ein hohes Honorar zu veröffentlichen.
„Ist es legitim, zu fotografieren, statt zu helfen?“, wollten die Betroffenen wissen und stellten gegen die Laienfotografen Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und wegen „Aufforderung zu Straftaten“ – so jedenfalls wurde von den Unfallopfern die Prämie für Sensationsfotos empfunden.
Die Ermittlungsbehörde vertrat nun die Auffassung, dass keine Aufforderung zu einer Straftat vorliege, weil es nur um die Zusendung von Bildmaterial und die urheberrechtliche Nutzung gehe. Im vorliegenden Fall wurde das im Main schwimmende Auto gezeigt, die Opfer des Unfalls waren bereits gerettet. Das schien auch für die Staatsanwälte den Ausschlag zu geben, warum eine strafrechtliche Verfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung letztlich doch fallengelassen wurde.
Ein echter Grenzfall auch für den bekannten Unfall-Mediziner Peter Sefrin von der Uni Würzburg. Er wirbt in jeder Beziehung für die richtige Erste Hilfe am Unfallort. Bei der Wasserrettung warnt er aber vor zuviel Mut: „Wer ins kalte Wasser springt, muss gut schwimmen können und wissen, dass Ertrinkende ungewöhnliche Kräfte entwickeln. Dann besteht Gefahr für das Leben des Retters. Wir weisen darauf bei jeden Kurs für Erste Hilfe hin. Wenn jemand in einer solchen Situation fotografieren muss und Geld machen will, ist das eine rein moralische Frage.“
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