Mit fingierten Verkaufsvorgängen hat eine Tankstellenkassiererin aus dem Landkreis ihren Arbeitgeber um 11 088,43 Euro geprellt.
Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht die 24-Jährige wegen Untreue und Unterschlagung in 60 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aussetzte.
Seit Dezember 2012 arbeitete die Angeklagte in einer Tankstelle im Landkreis. Bis Juni 2014 verrichtete sie ihre Arbeit treu und zuverlässig. Dann kam sie – nach Angaben ihres Verteidigers Jürgen Borowka – „versehentlich“ auf die Taste „Parken“. Diese Taste wird nach Angaben des Tankstellenbetreibers, der im Zeugenstand aussagte, gedrückt, wenn ein Autofahrer nach dem Tanken beispielsweise zunächst die Toilette aufsucht, um später zu zahlen.
Nach dem Drücken der „Parken“-Taste habe die Angeklagte dann aber noch die „Storno“-Taste gedrückt, sodass der gezahlte Betrag nicht verbucht wurde. Diesen Betrag entnahm die Angeklagte dann in bar aus der Kasse.
Aufgefallen ist die Betrugsmasche dadurch, dass seine ehemalige Angestellte die „Parken“-Taste außer bei Tankvorgängen auch bei Warenverkäufen gedrückt hatte, was so nicht üblich sei.
Sechs bis sieben Kassiererinnen sind in der Tankstelle rund um die Uhr im Einsatz. Und nur die Angeklagte habe die „Parken“-Taste so oft benutzt, meinte der Tankstellenbetreiber. Außerdem seien die vielen Stornierungen, die auf der Abrechnung, die nach jedem Schichtende erstellt wird, auffällig gewesen. Im April 2015 flog der Schwindel auf.
„Man wundert sich, dass dies nicht schneller festgestellt wurde“, meinte der Verteidiger. Bereits nach einer Monatsabrechnung hätte man der Angeklagten auf die Schliche kommen können. Außerdem sei in der angeklagten Summe die Umsatzsteuer enthalten, die man abziehen müsse.
Borowka bat darum um eine mildere Strafe als die elf Monate auf Bewährung, die die Staatsanwältin gefordert hatte.
Die Vorsitzende, Richterin Ilona Conver, hielt der Angeklagten ihre blütenweiße Weste zugute. Außerdem sei ihr die Unterschlagung leicht gemacht worden. Negativ zu Buche schlage jedoch die kriminelle Energie, mit der die Angeklagte über mehrere Monate zu Werke ging. Die Bar-Entnahmen habe sie durch Trickserei „raffiniert verschleiert“.
Die Verurteilte ist inzwischen nicht mehr in der Tankstelle beschäftigt. Sie bezieht mittlerweile Hartz-IV und macht eine Umschulung zur Elektronikerin. Über ihren Anwalt ließ sie verlauten, dass sie die Tat bereue und das Geld zurückzahlen wolle.