Nachdem eine ehrenamtlich tätige Betreuerin (63) unangekündigt zu einem Hausbesuch erschienen war, gab es dicke Luft. In aufgeheizter Stimmung eskalierte ein zunächst verbaler Streit und die Mutter einer jungen Betreuten packte dabei so fest zu, dass die Betreuerin drei blaue Flecken davontrug. Deshalb kam es nun zu einer Anklage wegen Körperverletzung vor dem Haßfurter Amtsgericht. Richterin Ilona Conver fällte im Namen des Volkes einen Schuldspruch, der relativ selten angewendet wird: Eine Verwarnung, verbunden mit einer Geldstrafe von 525 Euro auf Bewährung.
Um den Vorfall nachvollziehen zu können, muss man die Vorgeschichte kennen. Etliche Tage bevor es zu der vom Staatsanwalt angeklagten Körperverletzung kam, hatte die Betreuerin schon einmal die Familie besucht. Dabei hatte sich herausgestellt, dass die betreute junge Frau schwanger war. Daraufhin erklärte die gerichtlich bestellte Frau, dass deshalb wohl auch ein Mitarbeiter des Jugendamtes zu Besuch kommen werde. Dieser Hinweis führte dazu, dass die Familie mit der Betreuerin nichts mehr zu tun haben wollte – dies aber beim ersten Besuch nicht klar artikulierte.
Schlechte Vorzeichen
Deshalb stand das nächste Treffen, bei dem es zu den blauen Flecken kam, von vornherein unter keinem guten Stern. Die unschönen Szenen spielten sich an einem Vormittag Ende August vergangenen Jahres gegen 9.30 Uhr in einem Ort im Norden des Haßbergkreises ab. Damals klingelte die Betreuerin an der Haustür der Familie. Der Hausherr öffnete, aber die übrigen Familienmitglieder waren noch verschlafen.
Die damals betreute Frau (24) sagte im Zeugenstand, dass sie an diesem Tag noch im Bett gelegen habe. Sie sei dann furchtbar erschrocken und habe geweint. Sie habe Angst gehabt, dass man ihr das Baby wegnehmen wolle. In dieser Situation trat die Mutter (41) auf die Szene, um ihr Kind, also die Betreute, wie eine Löwin zu verteidigen. Laut schrie sie die Betreuerin an: "Was hast du mit meiner Tochter gemacht?" Sie redete sich immer mehr in Rage und wiederholte etliche Male mit schriller Stimme: "Gehen Sie raus! Gehen Sie endlich!"
Schmerzen und drei Blutergüsse
Was dann geschah, darüber gingen die Aussagen der Beteiligten vor Gericht auseinander. Während die Angeklagte behauptete, die 63-Jährige lediglich an der Bluse zur Tür gezogen zu haben, sprach die Geschädigte davon, dass sie an "Unter- und Oberarm fest gepackt" worden sei. Da sie heftige Schmerzen verspürt habe, ging sie noch am selben Tag zur Polizei und erstattete Anzeige. Dabei dokumentierten die Beamten fotografisch drei Blutergüsse am Arm.
Für die Staatsanwaltschaft hegte Ilker Özalp keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Verletzten. "Sie hat überhaupt keinen Grund, zu lügen", bemerkte er. Das von ihm geforderte Strafmaß entsprach genau der Strafhöhe des angefochtenen Strafbefehls: 20 Tagessätze à 40 Euro, also insgesamt 800 Euro. Strafrechtlich gesehen hat die Beschuldigte eine weiße Weste. Sie nutzte das ihr zustehende letzte Wort, um mit emotionalem Nachdruck nochmals ihre Unschuld zu betonen: "Ich habe nichts gemacht – und sehe deshalb auch nicht ein, dafür eine Strafe zu bezahlen", rief sie.
Überzogene Reaktion
Amtsrichterin Ilona Conver hielt die Arbeiterin für schuldig im Sinne des Gesetzes, weil ihre Reaktion eindeutig "überzogen" gewesen sei. Allerdings sprach sie auch davon, dass die Situation damals "unglücklich gelaufen" sei. Sie fällte nach kurzer Beratung ein Urteil, das eher selten ausgesprochen wird: Eine Verwarnung mit Vorbehalt, was einer Geldstrafe auf Bewährung entspricht. Diese spezielle Sanktion kann dann ausgesprochen werden, wenn es besondere strafmildernde Umstände gibt und wenn zu erwarten ist, dass der Täter keine weiteren Straftaten begehen wird. Die verhängte Geldstrafe wird nur dann fällig, wenn innerhalb der Bewährungszeit – in diesem Fall zwei Jahre - die Verurteilte erneut straffällig wird.
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