Weil er am 18. Mai letzten Jahres per WhatsApp gedroht haben soll, eine Frau umzubringen, mit der er sich eine Beziehung wünschte, musste sich ein 19-Jähriger aus dem Maintal am Montag vor dem Jugendgericht wegen Bedrohung verantworten. Auf der Anklagebank wies er die Schuld von sich. An jenem Maitag habe er keinen Kontakt zu der heute 22-Jährigen gehabt, gab er zu Protokoll.
Anzeige statt Techtelmechtel
Er räumte jedoch ein, sie einen Tag später, am 19. Mai 2019, in ihrer Heimatstadt Köln besucht zu haben. Doch anstatt die Tür ihrer Wohnung zu öffnen, rief die Angebetete die Polizei. Statt eines Techtelmechtels landete der Möchtegern-Liebhaber auf einer Kölner Polizeiwache, weil die junge Frau Anzeige gegen ihn erstattet hatte.
Kennengelernt hatten sich die beiden im Juni 2018 via Internet, wo sie zusammen virtuell in einem LKW fuhren und sich dabei unterhielten. Es entwickelte sich eine Freundschaft. Sie habe ihm ihre Handynummer gegeben. Im August 2018 besuchte der Angeklagte die 22-Jährige in Köln, wo beide ein Kino besuchten.
Hormone spielten Verrückt
Zu einer Liebesbeziehung kam es jedoch nicht, was dem enttäuschten Liebhaber missfiel. Er sei verliebt gewesen. Die Hormone hätten "verrückt" gespielt, sagte er vor Gericht. Als seine Internet-Bekanntschaft ihn zurückwies, sei er schließlich ausgerastet und habe ihr von seinen Gedanken erzählt, in denen er ihr "auflauern" und sie "abstechen" wollte.
Die 22-Jährige, die für ihre Zeugenaussage aus Köln angereist war, bestätigte vor Gericht, dass sie – entgegen der Beschuldigung in der Anklageschrift – am 18. Mai vergangenen Jahres keinen Kontakt zum Angeklagten hatte. Er habe sich ihr jedoch mit falschem Namen und falschem Alter vorgestellt und sie per Sprachnachricht in englischer Sprache bedroht und ihr gesagt, dass "das Messer schon gekauft" sei. Da sich der Anklagevorwurf selbst jedoch nicht bestätigen ließ, stellte das Gericht das Verfahren ohne Auflage ein. Seinen Anwalt muss der 19-Jährige jedoch selbst bezahlen.
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