Neben einigen anderen Bauanträgen stand ein Beschluss über eine Grundstückseinfriedung im Baugebiet "Eichelberg III" auf der Tagesordnung des Gädheimer Gemeinderates. Ein Bauherr hatte einen Bauantrag für eine Grundstücksmauer mit Geländer mit einer Gesamthöhe von 5,5 Meter eingereicht.Im Bebauungsplan "Eichelberg III" sind keine Einschränkungen für Grundstückseinfriedungen festgelegt. Damit sind die Festsetzungen der Bayerischen Bauordnung gültig, die besagen, dass eine Grundstückseinfriedung nicht höher als zwei Meter sein darf.
Gädheim
Gemeinderat Gädheim erteilt 5,5 Meter hoher Einfriedung eine Absage
