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Sand am Main: Neue Auflagen zur Wasserentnahme: Warum die Gemeinde Sand den Brunnen am Wörth womöglich umsetzen muss

Sand am Main

Neue Auflagen zur Wasserentnahme: Warum die Gemeinde Sand den Brunnen am Wörth womöglich umsetzen muss

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    Mit der Verlängerung der Erlaubnis für die Grundwasserentnahme zum Betrieb des über 30 Jahre alten Zierbrunnens im Wörth, fordert das Landratsamt von der Gemeinde Sand Nachbesserungen, die nicht unerhebliche Kosten mit sich bringen.
    Mit der Verlängerung der Erlaubnis für die Grundwasserentnahme zum Betrieb des über 30 Jahre alten Zierbrunnens im Wörth, fordert das Landratsamt von der Gemeinde Sand Nachbesserungen, die nicht unerhebliche Kosten mit sich bringen. Foto: Christian Licha

    Seit über 30 Jahren steht ein Zierbrunnen in der Straße "Wörth" in Sand. Jetzt wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung lebhaft darüber diskutiert. Grund dafür sind neue Auflagen des Landratsamtes Haßberge, die die Behörde im Zuge der kürzlich erteilten Verlängerung für die Grundwasserentnahme bestimmt hat.

    Die am 11. November 1993 vom Landratsamt erteilte und am 2. September 2013 erneuerte Erlaubnis für die Grundwasserentnahme zum Betrieb des Brunnens ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und wurde am 4. Dezember 2023 dementsprechend von der Gemeinde neu beantragt. 

    Seit dem 6. März nun liegt die neue befristete Erlaubnis vor, die bis Ende des Jahres 2034 gültig ist. Doch mit der neuen Erlaubnis kommen auch neue Nebenbestimmungen – für die beispielsweise Umbaumaßnahmen und gutachterliche Untersuchungen notwendig sind. Keine der neuen Auflagen war bisher Gegenstand der Genehmigungen des Landratsamtes.

    So wird zum Beispiel gefordert, dass der Brunnen gegen äußere Einwirkungen, wie das Eindringen von Wasser, wirksam geschützt wird und der Schachtdeckel tagwasserdicht ausgebildet sein muss.  Das bedeutet, dass kein stehendes Oberflächenwasser oder Regenwasser eindringen kann. Derzeit endet das Brunnenrohr etwa auf Höhe der Geländeoberkante, wobei der Schachtdeckel nicht wasserdicht ausgeführt ist. 

    Ein Wasserzähler soll die Wasserentnahme dokumentieren

    Weiterhin sieht der Bescheid vor, ein Fachbüro zu beauftragen, um die fehlenden Brunnendaten mithilfe einer Kamerabefahrung zusammenzustellen. Außerdem muss zur Überwachung der Entnahmewassermengen ein Wasserzähler eingebaut und die Pumpzeiten, Zählerstände, Ruhewasserstände und die entnommenen Wassermengen dokumentiert werden.

    Ausdrücklich weist das Landratsamt in seinem Bescheid darauf hin, dass "wegen der aktuellen Klimasituation mit weitreichenden Folgen für Umwelt und Natur jederzeit weitere Anpassungen für eine Benutzung des Grundwassers notwendig werden können". Als Beispiele werden die Reduzierung der Entnahmemenge oder auch der komplette Widerruf der Entnahmeerlaubnis genannt.

    Um den Nebenbestimmungen gerecht werden zu können, werden wohl nicht unerhebliche finanzielle Mittel investiert werden müssen, erklärte Bürgermeister Jörg Kümmel. Beispielsweise müsste aus Platzgründen der ganze Brunnen um ein Stück versetzt werden, um überhaupt eine Wasseruhr einbauen zu können.

    Hoffnung auf Änderungsbescheid mit erleichterten Vorschriften

    Zweiter Bürgermeister Julian Müller hat nach seinen Worten im Vorfeld der Gemeinderatssitzung bereits das Gespräch mit dem Landratsamt gesucht und gibt sich zuversichtlich, dass ein Änderungsbescheid mit erleichterten Vorschriften erlassen werden könnte.

    Trotzdem kam das Gremium überein, bis zur kommenden Sitzung die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Umsetzung des jetzigen Bescheides durch die Verwaltung ermitteln zu lassen, um so das weitere Vorgehen beschließen zu können.

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