Seit über 25 Jahren gibt es das Bonusheft bei den Zahnärzten. Ist es eine Erfolgsgeschichte? Das Urteil der Zahnärzte und Krankenkassen dazu ist einhellig positiv. „Belohnungssysteme für regelmäßige Zahnkontrolle sind sinnvoll“, sagt Dr. Volkmar Göbel, Zahnarzt in Gössenheim. Er schränkt aber ein, dass das Bonusheft an Bedeutung gegenüber der Anfangszeit verloren hat.
Das Bonusheft ist ein Nachweisheft für regelmäßige Zahnarztbesuche und wurde 1989 eingeführt. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sowie mitversicherte Familienangehörige können ein solches Heft führen, müssen es aber nicht. Geldwert wird das Heft dann, wenn ein Zahnersatz ansteht, also wenn eine Krone, Brücke oder eine Prothese gemacht werden muss. Dann bekommt der Patient zusätzlich zum normalen Festzuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-Zuschuss – also einen Bonus.
Voraussetzung dafür ist, dass die Zahnarztbesuche im Bonusheft verzeichnet sind. Wer regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweist, erhält einen Zuschuss von 60 statt 50 Prozent, wer zehn Jahre nachweist, erhält 65 Prozent. Für Erwachsene gilt: Sie müssen einmal jährlich zur Zahnkontrolle. Kinder ab dem sechsten Lebensjahr und Jugendliche müssen halbjährlich zur Prophylaxe zum Zahnarzt.
„Belohnungssysteme für regelmäßige Kontrolle sind sinnvoll.“
Dr. Volkmar Göbel Zahnarzt
Göbel hält ein solches Belohnungssystem für sinnvoll, meint aber, dass in der Anfangszeit der finanzielle Anreiz noch größer gewesen war, da von einer prozentualen Beteiligung an den Kosten auf eine Erhöhung des Festzuschusses umgestellt worden ist. In seiner Praxis werde darauf geachtet, dass die gesetzlich Versicherten alle das Bonusheft ordentlich führen würden. Dies täten auch die meisten Patienten.
Ähnlich äußert sich Assistenzärztin Anke Ties, die die Zahnärzte Ulrike und Bernhard Gubik in ihrer Praxis in Rieneck vertritt. Ihrer Meinung habe das Bonusheft seinen Zweck erfüllt und die Bereitschaft für die Vorsorge gesteigert. Rund drei Viertel ihrer Patienten würden das Bonusheft ordentlich führen. Ein Nachtrag eines Termins sei möglich, wenn sich dieser in ihrer Praxis nachweisen lässt.
Das Bonusheft bringt Zahnärzten also regelmäßig Kundschaft in die Praxen. Da glaubt man gerne, dass Zahnärzte das gut finden. Doch wie sehen das diejenigen, die diese Kontrollbesuche bezahlen müssen, die Krankenkassen? Die AOK Bayern sieht das Bonusheft auch „positiv, weil es einen Anreiz schafft, regelmäßig zur Vorsorge zu gehen“, so Pressereferent Steffen Habit.
Der Grund für die Zustimmung, die das Bonusheft genießt, ist leicht nachvollziehbar: Je eher eine Zahnerkrankung durch regelmäßige Kontrolle erkannt wird, desto geringer sind Aufwand und Belastung – für alle Beteiligten. Dass diese Rechnung aufgeht, belegen Statistiken der KZBV. Demnach geht die Zahl von schweren Zahnerkrankungen seit den 1990er Jahren deutlich zurück. Zahnärzte füllen immer weniger Löcher in Zähnen. Die allermeisten Versicherten schauen also, dass sie jedes Jahr zur Kontrolle gehen. Auch wenn es auf den allerletzten Drücker ist.
Das Bonusheft
Das Nachweisheft für regelmäßige Zahnarztbesuche wurde 1989 mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführt. Kassenpatienten und mitversicherte Familienangehörige können solch ein Heft führen, müssen es aber nicht.
Einen finanziellen Vorteil bietet das Heft dann, wenn ein Zahnersatz wie Krone, Brücke oder Prothese bezahlt werden muss. Wer dann ein gepflegtes Bonusheft vorzeigen kann, bekommt von seiner Krankenkasse zum normalen Festzuschuss einen Bonus gutgeschrieben. Wer jährliche Kontrollbesuche über fünf Jahre lückenlos nachweisen kann, erhält zum Beispiel einen Zuschuss von 60 statt 50 Prozent.
Für das Heft ist der Patient verantwortlich, nicht der Zahnarzt. Manche Praxen bieten an, das Heft in der Patientenkartei zu verwahren. Dann liegt es automatisch beim Praxisbesuch vor und kann nicht vergessen werden. Nachträge der Kontrolltermine sind allerdings möglich. Wer eine Lücke im Bonusheft hat, muss wieder mindestens fünf Jahre hintereinander stempeln lassen, um einen Bonusanspruch zu erlangen. Einmal pro Jahr gehen Erwachsene zur Kontrolle und lassen sich diese mit einem Stempel im Heft bestätigen; Kinder und Jugendliche müssen zweimal pro Jahr zum Zahnarzt.
Bei ihnen kommt zur Kontrolle eine regelmäßige Prophylaxe hinzu. Dabei wird Kindern unter anderem erklärt, wie sie richtig die Zähne putzen. Volle Bonusheftchen müssen aufgehoben werden. KZBV/mim