Gegen das Pflanzen von Obstbäumen auf ihrer Gemarkung hat wohl kaum eine Kommune etwas einzuwenden. Auch nicht in Rüdenhausen, doch da müssen die von einem Privatmann auf seinem Grund entlang eines Flurweges gepflanzten junge Bäume versetzt werden. Das legte der Gemeinderat in seiner Sitzung fest. In der Sitzung trug Bürgermeister Gerhard Ackermann das Ganze vor. Die Bäume stünden am so genannten Kreuzweg eineinhalb Meter vom Fahrbahnrand entfernt. Der Verband für Ländliche Entwicklung habe jedoch darauf hingewiesen, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens zweieinhalb Meter betragen müsse.
Rüdenhausen