Bei einer Verkehrskontrolle in Brünnau am Montagabend überprüfte eine Streifenbesatzung einen Kleinkraftradfahrer. Dabei konnte der Mann keinen Führerschein vorweisen. Wie es im Polizeibericht heißt, stellte sich heraus, dass der Zweiradfahrer aktuell ein vierwöchiges Fahrverbot ableistet. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens trotz Fahrverbot eingeleitet.
Ohne Führerschein unterwegs
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