Der schmale Mann - eine männliche graue Maus - sucht "Zärtlichkeit", wie er vor Gericht leise sagt. Weil die Ehefrau seit Jahren beim Sex konsequent Nein sagt, sucht er anderswo nach weiblichen und vor allem jungen Kontakten. Bevorzugt in Reiterhöfen der Region.
Opfer seines Trieb-Staus wird eine 15-jährige Schülerin Ende April. Das Mädchen ist alleine in einer Pferdebox, als der Angeklagte auftaucht. Der packt sich - wortlos - das Mädchen, drängt sie an die Wand, zieht Hose und Slip herunter, dringt mehrfach mit dem Finger in sei ein. Das vor Angst erstarrte Opfer kann sich nicht wehren, ist wie paralysiert dem Täter ausgeliefert. Der entblößt sein Glied, will die Frau zu Manipulationen daran bewegen. Das Mädchen verweigert sich den erzwungenen Zärtlichkeiten. Ihr Peiniger lässt aber erst von ihr ab, als er eine Mitarbeiterin des Hofs kommen hört.
"Was weiblich und jung war, hat er angebaggert"
22 Frauen über das Triebverhalten des Sextäters
Die 15-Jährige zeigt den Mann an und tritt damit, wie ein Kripobeamter vor Gericht sagt, eine "kleine Lawine" los. Der fleißige Ermittler hört sich auf weiteren Reiterhöfen um, findet 22 Frauen, die sagen: "Was weiblich und jung war, hat er angebaggert." Allerdings: Sagte eine der Damen resolut Nein, dann war Schluss. In vier Fällen, in denen sich der 49-Jährige an verängstigte junge Frauen und sogar Kinder heranmachte, kam es zu versuchten sexuellen Nötigungen und auch zu Missbrauch.
Die sexuellen Übergriffe steigern sich. Versucht Ende 2004 der Mann einer 13-Jährigen erfolglos seine Umarmungen aufzudrängen, wird er vier Monate später - wieder bei der Schülerin - deutlich "stürmischer". Jetzt befingert er das Mädchen, bedrängt sie. Im gleichen Monat ist eine 24-Jährige sein Opfer. Der jungen Frau lauert er in einer Pferdebox auf, drängt sie an die Wand, zwingt ihr Küsse und erzwungene Streicheleinheiten auf.
Ganz übel spielt er einer Neunjährigen mit. Das Kind lockt er in einem Reiterhof ins Nebenzimmer, zieht sein wehrloses Opfer auf eine Couch, küsst das Mädchen und fasst ihr unter die Hose und zwischen die Beine. Erst als die Schwester dazukommt, lässt er von dem Kind ab. Urteil des Gerichts: sexueller Missbrauch eines Kindes.
Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. Im Mai 2000 war er vergleichsweise harmlos, als Exhibitionist. Die Quittung, eine Geldstrafe, steckte er schnell weg. Sechs Monate später machte er sich an eine 14-jährige Schülerin ran. Ergebnis der - nicht erzwungenen - Sex-Spielchen mit dem Mädchen: Eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs und eine Verurteilung zu neun Monaten auf Bewährung.
Damals noch reumütig, machte der Mann eine Therapie - vergebens, wie sich jetzt herausstellte. Immerhin: Der Angeklagte ist geständig, erspart so den Mädchen die demütigenden Aussagen. Sein Glück auch: Keines seiner Opfer hat einen bleibenden seelischen Schaden davon getragen. Weil der Staatsanwalt eine "deutliche Steigerung" bei den Sextaten sieht, will er eine härtere Ahndung und fordert drei Jahre und neun Monate Haft für alle Taten. Der Verteidiger bewertet die Manipulation an der 15-<kährigen nicht als Vergewaltigung, "nur" als sexuelle Nötigung und hält zwei Jahre und sechs Monate für ausreichend.
Die Kammer sieht die Tat an der "schockierten und paralysierten" 15-Jährigen als "in hohem Maß erniedrigend" und ahndet die Vergewaltigung und die anderen Taten mit drei Jahren Gefängnis. Der Angeklagte nimmt das Urteil an und den Ratschlag des Vorsitzenden Richters: eine Sexualtherapie.